Regija: Njemačka

Bundesverfassung - Bundespräsident darf nie einer Partei angehört haben

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  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig der Bundespräsident keiner politischen Partei angehören darf und auch nie einer politischen Partei angehört hat. Erweiterung Art. 55 GG: "Der Bundespräsident darf keiner politischen Partei angehören oder angehört haben."

Obrazloženje

Der Bundespräsident darf lt. Art. 55 GG "weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören", sowie "kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören." Durch diesen Artikel gibt das Grundgesetz dem Bundespräsidenten einen Sonderstatus. Im politischen Alltag hat der Bundespräsident eine Sonderstellung; er wird (insbesondere vom Volk) als überparteilich wahrgenommen und stellt eine moralische Instanz dar. Zur Stärkung der Position des Bundespräsidenten hilft es, wenn er tatsächlich überparteilich ist, indem er maximal einer bestimmten Partei nahe steht, er jedoch nie Mitglied einer Partei gewesen ist, geschweige denn aktiv einer Partei angehört. Dadurch soll verhindert werden, dass aus Gründen der Parteiräson Personen zum Bundespräsidenten vorgeschlagen und gewählt werden können. Die Erweiterung des Art. 55 GG stärkt die Bundesversammlung in der Form, dass deren einzelne Mitglieder stärker entsprechend ihrem Gewissen entscheiden können, anstatt von Mitgliedern einzelner Parteien "auf Linie" gebracht werden. Weiterhin stärkt diese vorgeschlagene Erweiterung das Amt des Bundespräsidenten, da er - ebenfalls frei jeglicher Parteiräson - sein Amt ausüben kann, so wie es das Grundgesetz im ursprünglichen Sinne vorsieht.

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Novosti

  • Pet 1-17-06-1000-033886Bundesverfassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des Artikels 55 Grundgesetz dahingehend
    gefordert, dass der Bundespräsident keiner politischen Partei angehören darf bzw.
    angehört hat.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 628 Mitzeichnungen und
    106 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss... unaprijediti

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