Región: Alemania

Bundesverfassungsgericht - Direktwahl der Richter am Bundesverfassungsgericht

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
408 Apoyo 408 En. Alemania

No se aceptó la petición.

408 Apoyo 408 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die direkte Wahl der Bundesverfassungsrichter beschließen.

Razones.

Der bisherige Artikel 94 des Grundgesetzes soll etwa so neu gefasst werden, wie es in der Begründung vorgeschlagen wird. Schließlich möge der Bundestag die neue Fassung dem Bundesrat zur Beschlussfassung zuleiten.Das gegenwärtige Verfahren zur Bestimmung der Bundesverfassungsrichter wird seit langem als intransparent und demokratiefeindlich kritisiert. Zuletzt hat der Präsident des Bundestags Lammert eine Reform des Verfahrens angeregt.Das gegenwärtige Verfahren verstößt gegen die Gewaltentrennung, ohne welche ein Staat kein Rechtsstaat sein kann. Speziell in Deutschland ist die Gewaltentrennung wegen Artikel 20 des Grundgesetzes unabdingbar. Es ist grundrechtswidrig, dass eine undurchsichtige Kommission aus Parlamentariern und Regierungsvertretern die Richter aussucht. Dem Missstand kann nur abgeholfen werden, indem zunächst die Richter des höchsten Gerichts unmittelbar vom ganzen Volk gewählt werden. Der folgende Vorschlag für eine Neufassung des Artikel 94 des Grundgesetzes soll das konkretisieren:(1) Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Grundgesetz unterworfen.(2) Bei dieser Wahl wird auch die Zahl der Bundesverfassungsrichter bestimmt. Sie darf die Zahl der Oberlandesgerichte und der obersten Gerichte des Bundes malgenommen mit 2 nicht übersteigen.(3) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (4) Wählbar ist, (a) wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt, (b) wer das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat oder eine international vergleichbare Qualifikation vorweisen kann, (c) wer keinem Organ der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und keiner Partei angehört. (d) Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Einkommen offenlegen; diese Einkommen dürfen das durchschnittliche Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht um mehr als den Faktor 10 übersteigen.(5) Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht findet genauso oft wie die Wahl zum Bundestag statt, ist aber gegenüber der Bundestagswahl um mindestens ein Jahr zu verschieben.(6) Die Einzelheiten bestimmt ein Bundesgesetz.Der Vorschlag ist dem Art.38 GG nachgebildet. Indessen muss berücksichtigt werden, dass Richter und nicht Abgeordnete gewählt werden sollen. Das ist der Sinn der Absätze (4)(b)-(d) und (5). Gegenwärtig nimmt das Bundesverfassungsgericht die meisten Grundrechtsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Die Durchsetzung der Grundrechte ist jedoch in jedem einzelnen Fall notwendig, was zumindest eine zeitweilige Vermehrung der Bundesverfassungsrichter nach sich ziehen kann. Damit diese Vermehrung nicht schrankenlos geschieht, wurde Absatz (2) in den Vorschlag eingearbeitet.

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Noticias

  • Pet 4-17-07-11080-041806Bundesverfassungsgericht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine direkte Wahl der Bundesverfassungsrichter gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das geltende
    Wahlverfahren intransparent sei und gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung
    verstoße. Der Petent regt deshalb eine Änderung des Artikel 94 des Grundgesetzes
    an, wonach die Bundesverfassungsrichter künftig in Urwahlen durch das Volk
    gewählt werden sollen. Weiterhin kritisiert er, dass die Mehrheit der
    Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen... Más.

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