Region: Niemcy
Praw obywatelskich

BVerfG: Über Verfassungswidrigkeit der Schulschließungen laut "Bundesnotbremse" zügig entscheiden

Petycja jest adresowana do
Das Bundesverfassungsgericht
769

Odbiorca petycji nie odpowiedział.

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  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Przesłano 24.09.2021
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Sehr geehrtes Bundesverfassungsgericht, bitte priorisieren Sie die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit von Schulschließungen!

Das Bundesverfassungsgericht ist seit Ende April 2021 mit zahlreichen Eilverfahren zur Verfassungswidrigkeit der „Bundesnotbremse“ überschwemmt worden. Bezeichnenderweise betrifft lediglich ein kleiner Teil der Verfahren die Beschränkung des Zugangs zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Verfahren gehen aber in der Masse der fast 300 Verfassungsbeschwerden unter. Das mit der Bundesnotbremse auch verfolgte Kalkül, effektiven Rechtsschutz durch Ausschaltung der Verwaltungsgerichte zu erschweren, droht damit aufzugehen.

Die vollständige oder partielle Beschränkung des Zugangs zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen gehört jedoch dringend auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand: Denn Kinder werden zu Unrecht als Treiber der Pandemie betrachtet (1), während gleichzeitig die dramatischen Kollateralschäden für die Bevölkerungsgruppe, die am wenigsten durch SARS-CoV-2 gefährdet ist, ignoriert werden (2). Deutschland ist infolgedessen das einzige europäische Land, das den Zugang zu Präsenzunterricht nach wie vor in dieser Form beschränkt. Eine Perspektive für Kinder gibt es nicht, sieht man von Plänen ab, den Zugang zu Bildung davon abhängig zu machen, Kinder mit Stoffen zu impfen, deren Kurz- und Langzeitwirkungen völlig ungewiss sind. Es ist daher dringend an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Eilverfahren im Interesse der Kinder und Jugendlichen priorisiert und sicher ihrer Rechte annimmt, um weitere Schäden von Kindern und Jugendlichen abzuwenden – und sei es nur, indem es verfassungsrechtliche Leitplanken aufzeigt.

Uzasadnienie

(1) Immer noch wird ohne belastbare Daten die Befürchtung (und Behauptung) geäußert, dass Kinder und Jugendliche die Treiber der SARS-CoV-2-Pandemie seien und Schulen besondere Verbreitungsherde darstellten. Unzählige Studien belegen aber, dass diese Befürchtung unbegründet ist und SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen eher im häuslichen Umfeld bzw. im Freizeitbereich erworben wird, nicht in der Schule. Die Studienlage belegt auch, dass Kinder weniger infektiös als Erwachsene sind. Soweit insbesondere nach den Osterferien eine extreme Zunahme von Fallzahlen bei Schulkindern zu verzeichnen war, ist dies vor allem auf eine Änderung der Teststrategie zurückzuführen, nicht auf etwa darauf, dass Schulen besondere Risikobereiche wären.1 Auch wenn sich ein SARS-CoV-2-Einträge in Schulen nicht 100 %ig verhindern lassen, können diese nicht nur durch gute Hygienemaßnahmen und differenziertes Kontaktpersonenmanagement sicher betrieben werden, sondern könnte eine durch systematische Testungen begleitete Öffnung epidemiologisch sogar sinnvoll sein.2

(2) Demgegenüber weisen Fachverbände aus Pädiatrie, Krankenhaushygiene und ÖGD seit Monaten auf die schweren Kollateralschäden der Aussetzung des Präsenzunterrichts für die Entwicklung und Gesundheit der Kinder hin. Gleichzeitig sind die Kinder entgegen vieler Horrormeldungen nicht wesentlich durch SARS-CoV-2 gefährdet.3 Wenn aber Schulen keine Risikobereiche sind, müssen diese nicht geschlossen werden, um Infektionen bei Kindern zu vermeiden, die dann von den Kindern auf vulnerable Gruppen übertragen werden könnten. Weitere Beschränkungen des Zugangs zu Präsenzunterricht durch die sog. Bundesnotbremse und entsprechende landesrechtliche Regelungen sind daher unverhältnismäßig, also weder geeignet, das Ziel der Überlastung des Gesundheitssystems zu erreichen, noch erforderlich oder angemessen. Sie bürden Kindern und Jugendlichen einseitig die Last der Bewältigung dieser Pandemie auf, obwohl sie selbst am wenigsten gefährdet und gefährlich sind.

1 Prof. Dr. Ursel Heudorf und Prof. Dr. René Gottschalk – „SARS-CoV-2 und die Schulen – Was sagen die Daten?“, https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2021/Aktuelles_2021_05_06_Heudorf_Gottschalk.pdf

2 CODAG-Bericht Nr. 13 der LMU München, abrufbar unter https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_14.pdf, dort S. 9 f.

3 The Lancet v. 20. April 2021, “Post-acute COVID-19 outcomes in children with mild and asymptomatic disease”, abrufbar unter https://doi.org/10.1016/S2352-4642(21)00124-3;

Late conditions diagnosed 1–4 months following an initial COVID-19 encounter: a matched cohort study using inpatient and outpatient administrative data — United States, March 1–June 30, 2020”, abrufbar unter https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciab338/6257082;

Illness duration and symptom profile in a large cohort of symptomatic UK school-aged children tested for SARS-CoV-2”, abrufbar unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.05.21256649v1

Die Petition wird unterstützt von der Initiative #Laut für Familien www.lautfuerfamilien.de .

Dziękujemy za wsparcie!, Stefanie Seifert od Düsseldorf
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    ich habe heute die Petition beim Bundesverfassungsgericht mit 769 Unterstützer*innen eingereicht. Mit Ihrer Unterschrift - danke dafür!

    Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende August angekündigt zu beabsichtigen "voraussichtlich" im Oktober/November über einige Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-078.html). Hoffen wir, dass das Gericht sich an seine eigene Ankündigung hält! Denn der Herbst ist da, der Winter wir alsbald folgen und wir Eltern und Kinder wissen nicht, ob die Regierung nicht erneut auf die Idee der Schulschließungen kommt? Hoffen wir auf eine rechtzeitig... dalej

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