Region: Düsseldorf
Billede af andragendet Cannabis Social Club Düsseldorf (CSC)
Sundhed

Cannabis Social Club Düsseldorf (CSC)

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Oberbürgermeister Thomas Geisel
40 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

40 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen als unseren gewählten Volks­ver­tre­tern fol­gende Peti­tion unterbreiten:

„Die Stadt Düsseldorf möge gemeinsam mit inter­es­sierten Bür­ge­rinnen und Bür­gern einen Modell­ver­such zur Abgabe von Can­nabis zur medi­zi­ni­schen Nut­zung und als Genuss­mittel kon­zi­pieren und eine ent­spre­chende Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bun­des­in­stitut für Arz­nei­mittel und Medi­zin­pro­dukte beantragen.

Als kon­kretes Modell schlagen wir einen Can­nabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesi­cherten Ort nach fol­genden Regeln betrieben werden:

  • Mit­glied werden kann jeder Ein­wohner ab 18 Jahren.
  • Anbau, Ernte und Wei­ter­ver­ar­bei­tung des Can­nabis erfolgt durch die Mit­glieder.
  • Die Abgabe des Can­nabis erfolgt aus­schließ­lich an Mit­glieder gegen einen Unkos­ten­bei­trag.
  • Jedes Mit­glied erhält höchs­tens ein Gramm pro Tag.
  • Mit­glie­dern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außer­halb der Räum­lich­keiten des CSC gestattet.
  • Ein Handel mit Can­nabis oder eine Abgabe an Dritte, ins­be­son­dere Min­der­jäh­rige, bleibt illegal und führt zum Aus­schluss.
  • Für Men­schen, die Can­nabis auf ärzt­liche Emp­feh­lung kon­su­mieren, können die Regeln bedarfs­ge­recht modi­fi­ziert werden.
  • Die Gemeinde sorgt für einen ord­nungs­ge­mäßen Betrieb, kon­trol­liert die Sicher­heit, Qua­lität, den Wirk­stoff­ge­halt und Ver­bleib des Can­nabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfs­ge­rechte Präventions-, Informations-, Hilfs– und Scha­dens­min­de­rungs­an­ge­bote, u.a. durch die För­de­rung von Kon­sum­formen ohne Ver­bren­nung wie Vaporizer.
  • Das Modell ist so zu kon­zi­pieren, dass Men­schen durch ihre Betei­li­gung keine Nach­teile, ins­be­son­dere kein Risiko einer straf­recht­li­chen Ver­fol­gung, entstehen.

Eine wissenschaftliche Begleitung des Pro­jekts ist hierbei ausdrücklich erwünscht.

Begrundelse

Can­nabis birgt für die Kon­su­mie­renden sowie für die Gesell­schaft Risiken. Die Gesell­schaft wird indi­rekt durch den Schwarz­markt bedroht sowie durch die Kosten für die Straf­ver­fol­gung belastet. Neben den gesund­heit­li­chen Risiken des Kon­sums ist die Straf­ver­fol­gung für Kon­su­mie­rende die schlimmste Nebenwirkung. Zweck und Ziel des gel­tenden Betäu­bungs­mit­tel­ge­setzes ist (laut Regie­rungs­vor­lage des Betäu­bungs­mit­tel­ge­setzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der mensch­li­chen Gesund­heit sowie eine Rege­lung des Ver­kehrs mit Betäu­bungs­mit­teln, um deren Sicher­heit und Kon­trolle zu gewähr­leisten, die not­wen­dige medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung sicher zu stellen und den Miss­brauch von Betäu­bungs­mit­teln sowie das Ent­stehen oder Erhalten einer Betäu­bungs­mit­tel­ab­hän­gig­keit zu verhindern. Das Modell des Can­nabis Social Clubs liegt im öffent­li­chen Inter­esse und ver­folgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Ver­gleich zum bereits exis­tie­renden Schwarz­markt für Can­nabis fol­gende Vor­teile bietet: Das Can­nabis kann auf Qua­lität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesund­heits­ge­fähr­denden Streck­mit­teln. Die För­de­rung von tabak– und ver­bren­nungs­freien Kon­sum­formen min­dert die Schäden der Atem­wege durch Can­na­bis­konsum. Durch eine Schwä­chung des Schwarz­marktes wird der Gewinn der orga­ni­sierten Kri­mi­na­lität und das unkon­trol­lierte Angebot ins­be­son­dere an Jugend­liche, geschmä­lert. Die Präventions-, Informations-, Hilfe– und Scha­dens­min­de­rung­an­ge­bote in einem CSC können die Gesund­heit för­dern und besser vor Miss­brauch sowie Abhän­gig­keit schützen, da sie die Kon­su­menten und Kon­su­men­tinnen direkt errei­chen. Men­schen, die Can­nabis aus gesund­heit­li­chen Gründen nutzen wird über einen CSC ihre Medizin kos­ten­günstig zugäng­lich gemacht.

Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen „zu wis­sen­schaft­li­chen oder anderen im öffent­li­chen Inter­esse lie­genden Zwecken“.

Laut dem jähr­li­chen Bericht der Beob­ach­tungs­stelle für Drogen und Dro­gen­sucht (DBDD) zur Dro­gen­si­tua­tion in Deutsch­land 2012 haben circa 3 Mil­lionen Men­schen im letzten Jahr Can­nabis kon­su­miert. Jemals Can­nabis kon­su­miert haben ca. 15 Mil­lionen Men­schen, im letzten Monat waren es 1,5 Mil­lionen.

Das Modell des CSC wird in Bel­gien und Spa­nien bereits seit meh­reren Jahren erfolg­reich betrieben und hat sich dort bewährt.

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,
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