Region: Dresden
Health

Cannabis Social Club für Dresden

Petitioner not public
Petition is directed to
Stadtrat
258 supporters 149 in Dresden

Petitioner did not submit the petition.

258 supporters 149 in Dresden

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Petition nach §12 „Petitionsrecht“ der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern*innen folgende Petition unterbreiten:

„Die Stadt Dresden möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

Mitglied werden kann jeder Einwohnerin der Gemeinde ab 18 Jahren.

Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.

Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.

Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Die Stadt Dresden sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Stadt Dresden für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.

Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.

Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.

Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Gemeinde kostenneutral möglich.

Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau durch die Gemeinde selbst sowie die Abgabe durch die Gemeinde oder über Apotheken denkbar.“

Mit freundlichen Grüßen, Marcel Ritschel

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Reason

Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch Mafia und Hells Angels aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.

Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.

Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.

Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.

Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.

Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.

Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."

Über den §3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 150 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Dresden wären dies ca 18 000 Gebraucher*innen von Cannabis im letzten Jahr. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 5 000 Personen.

Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die knapp 500 000 Bürger*innen unserer Gemeinde ca 6 Millionen Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch nur ca 200 000 in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Stadt sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.

Dresden hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für 50 bis 100 Cannabis Social Clubs. Für jeden dieser Clubs ist eine halbe zusätzliche Stelle für die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote mit eingeplant, dies entspricht einer zusätzlichen Investition in diesem Bereich in Höhe von 1 bis 2 Millionen Euro – ohne dass der Stadt einen Euro mehr ausgeben muss.

Knapp die Hälfte der Menschen in Sachsen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.

Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.

Thank you for your support

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