Sucesso
Cultura

Chorgesang in Schleswig-Holstein muss auch drinnen für Amateure wieder erlaubt sein!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitsminister Heiner Garg
4.651 Apoiador 4.055 em Schleswig-Holstein

A petição contribuiu para o sucesso

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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Sucesso

A petição foi bem-sucedida!

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem der nicht professionell ausgeführte Chorgesang nach wie vor in geschlossenen Räumen verboten ist.

Das ist nicht hinnehmbar, denn:

  • Wer im Chor singt, ist in der Gemeinschaft musikalisch kreativ.

  • Der gesundheitsfördernde Aspekt des Singens ist hinlänglich in Studien nachgewiesen.

  • Sänger*innen, die den Gesang nicht beruflich ausüben, brauchen das regelmäßige Singen, um die Stimmmuskeln zu trainieren und um die Flexibilität der Stimme zu erhalten

  • Chorsingen gehört seit 2014 laut UNESCO zum immateriellen Kulturerbe: Amateurchöre sind in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt.

Razões

Alle landesweiten Chorbegeisterten in Schleswig-Holstein sind aufgefordert, sich für die Wiederaufnahme der Chorproben in geschlossenen Räumen mit ihrer Unterschrift einzusetzen.

Mit einem schlüssigen Hygienekonzept schaffen wir die Voraussetzung für das gemeinsame Singen in der Corona-Zeit.

Mit Achtsamkeit, Abstand und guter Lüftung muss das Singen auch in Schleswig-Holstein wieder in geschlossenen Räumen möglich sein!

Lasst uns darum kämpfen, damit wir nicht mit unserem Gesang im Regen stehen!

Muito obrigado pelo seu apoio

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Novidades

  • Und hier kommt das anschauliche Hygienekonzept noch einmal in einer eigenen PDF-Datei.

  • Es gibt noch einen Fehler in der ausführlichen Datei: Unter 3.a. muss der Abstand 2,5 m zu allen Seiten betragen.

  • Liebe Chorfans,
    seit Mittwoch kann wieder geprobt werden. Hier kommt ein zweiter Versuch, das von uns eingebrachte dreiteilige Hygienekonzept auf diesem Weg zur Verfügung stellen:Es enthält eine anschauliche Variante zum Verteilen an alle Chorsänger*innen, eine ausführliche Variante, die die Chorleiter*innen als "Veranstalter" der Proben betrifft und einen Belehrungsbogen (in erster Linie für Kinderchöre und deren Eltern gedacht).
    Gesetzlich verankert ist in der neuen Landesverordnung der Mindestabstand von 2,5 m, die obligatorische Kontakt-Dokumentation der an der Probe Beteiligten und das Verbot von Auftritten vor Publikum. Außerdem wurden wir vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren darauf aufmerksam gemacht,... avançar

Dass es "kaum fahrlässigeres" gäbe als gemeinsames Singen, gilt nur für Settings ohne durchdachtes Hygienekonzept. Selbstverständlich sieht das eingereichte Hygienekonzept Maßnahmen zur Aerosolminderung vor. Die Schlüsselstellen hierzu sind ein ausreichend großer Luftraum und genügend Luftbewegung.

Das Virus macht leider weder vor schönen Gesängen noch starken Lungen halt...Es ist zu früh, gerade bei jetzt wieder ansteigenden Zahlen

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