Région: Deutschland und Dänemark
Protection des animaux

Dänisches Hundegesetz und Rasseliste außer Kraft setzen / Reisewarnung für Hundehalter

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La pétition est adressée à
The Danish Ministry of Food, Agriculture and Fisheries; Kongelig Dansk Ambassade / Königlich Dänische Botschaft; Folketing Copenhagen; VisitDenmark - offizielle Tourismuszentrale
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  1. Lancé 2014
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Dänemark hat 2010 eines der umstrittensten Hundegesetze Europas erlassen und die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verboten. Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen verletzt. Hunderte Hunde wurden auf Basis des danske hundeloven getötet unter anhaltender Kritik aus dem In- und Ausland. In wenigen Wochen ist das Gesetz erneut Thema im das Folketing (Parlament). befassen. Wir fordern das dänische Agrarministerium und die Politiker im Folketing deshalb dringend auf, jetzt das Hundegesetz (danske hundeløven) und die Rasseliste außer Kraft zu setzen und die Euthanasie von Hunden sofort einzustellen. Die derzeit geltende Rechtslage macht Dänemark für Urlauber mit Hund zu einem Risikogebiet. Praktisch kann jeder kurzhaarige Hund über 15 Kilogramm ins Visier der Polizei geraten und ist damit von Euthanasie bedroht.

Raison

Die vorgelegte Novelle des Ministers Dan Jorgensen ist völlig unzureichend und sieht nur minimale Veränderungen vor. Wird das Papier verabschiedet, bleiben selbst freundlichste Hunde und deren Besitzer unzumutbaren Restriktionen ausgesetzt. Für Urlauber mit Hund reist das Risiko immer mit. Denn Minister Jorgensens Vorschlag macht lediglich möglich, dass bei einem Beißvorfall (Skambid) ein Gutachter hinzugezogen werden kann – über dessen Urteil kann sich die Polizei jedoch ohne Angabe von Gründen hinwegsetzen. Gestrichen wird ein alter Paragraf des Feld- und Waldgesetzes, nachdem jeder Grundbesitzer freilaufende Hunde und Katzen nach vorheriger Ankündigung (auch per Zeitungsinserat) erschießen kann. Diese Novelle verdient ihren Namen nicht, denn der umstrittenste Teil des Gesetzes, die unter Missachtung sämtlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellte Rasseliste bleibt unangetastet. Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen sowie Mischlingen dieser Rasse sind weiterhin verboten. Das kommt einem Todesurteil gleich, denn Dänemarks Gesetzgeber bürden Hundehaltern zugleich die Beweispflicht auf: Die betroffenen Besitzer müssen der Polizei im Zweifelsfall nachweisen, dass der Hund keiner dieser Rassen angehört und auch kein Mix mit einer dieser Rassen ist. Dies ist gerade bei Hunden ohne Ahnentafel und Kenntnis der Elterntiere ausgesprochen schwierig. Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz zahllose Unwägbarkeiten, beispielsweise ist nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist. Zudem ist die Polizei in diesem Falle die Judikative wie auch die Exekutive - eine Möglichkeit, den Fall von einem Gericht entscheiden zu lassen besteht nicht. Eine Überprüfung der von der Polizei vorgelegten Statistiken hat ergeben, dass in sehr vielen Fällen die Rassebestimmung der in Beißvorfälle verwickelten Hunde durch die Polizei vorgenommen wurde, und diese Rassebestimmung sehr oft nachweislich fehlerhaft war. Polizisten sind nun einmal keine Kynologen. So ist bei der Überprüfung von drei Polizeikreisen herausgekommen, dass 20,5 % aller schweren Beißvorfälle durch American Staffordshire Terrier verursacht worden sein sollen - in 75 % dieser Fälle hat sich die durch die Polizei erfolgte Rassebestimmung nachträglich als falsch erwiesen. Im Übrigen stellte sich heraus, dass schwere Beißvorfälle mit nicht gelisteten Rassen nicht weiter protokolliert worden sind, und die Zahlen, die an die Reichspolizei weitergegeben wurden nicht korrekt sind. Demnach sind wesentlich mehr nichtgelistete Rassen in schwere Beißvorfälle verwickelt. Da dieses Gesetz auch uneingeschränkt für die Hunde von Touristen gilt, raten wir dringend von einem Aufenthalt mit Hund in Dänemark ab. Wir fordern die Menschen auf, Dänemark als Urlaubsland zu meiden, bis die dänische Regierung ein neues, nicht rassespezifisches Hundegesetz verabschiedet, und die Ausführung des geltenden Hundegesetzes solange aussetzt.

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Nach dem Regierungswechsel und der Rücknahme der unter dem Vorwand von Zollkontrollen erfolgten Aushebelung des Schengenabkommens sollte die Regierung Thorning-Schmidt dieses peinliche Relikt ihrer Vorgänger, das dem Ruf ihres Landes wie kaum etwas anderes schadet, endlich ersatzlos streichen. Man sollte in Europe nicht nur ohne Grenzkontrollen, sondern auch ohne Angst um das Leben seines Hundes reisen können.

Ich bereise Dänemark seit vielen Jahren und seit 2009 auch mit Hund. In keinen der Urlaube habe ich Probleme mit Hunden erlebt, die dänische Bevölkerung ist Hunden gegenüber aufgeschlossen. Die in Dänemark geschaffenen Hundewälder (HundeSkov) haben Vorbildcharakter. Dänemark ist ein souveräner Staat und entscheidet welche Gesetze verabschiedet werden oder nicht, selbst. Wir sollten uns nicht anmaßen, die besseren Dänen zu sein. Jeder Staat entscheidet für sich selbst, welche Hunderassen er haben will oder eben nicht. Selbst hier in Deutschland gibt es mehr als eine Rasseliste.

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