Region: Tyskland

Datenschutz - Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
476 Støttende 476 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

476 Støttende 476 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
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  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, die Erhebung von Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in denen Fällen einzuschränken oder ganz aufzuheben, wenn der Antrag von einem Medienvertreter oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen gestellt wird. Gebühren sollten möglichst nur noch erhoben werden, wenn der Informationszugang ausschließlich im finanziellen Eigeninteresse des Antragstellers liegt.

Begrundelse

Hohe Gebühren bis zu 500 Euro pro Antrag für den Zugang zu amtlichen Informationen sind besonders für interessierte Bürger sehr abschreckend, die Informationen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Betätigung in gemeinnützigen Verbänden und Organisationen benötigen. Bei diesen sollte auf einen Gebühr verzichtet werden. Auch für Medienvertreter sind diese Gebühren äußerst abschreckend. Kaum ein freier Journalist kann sich eine Gebühr für einen Antrag nach dem IFG von 500 Euro leisten, wenn er für einen Zeitungsartikel gerade mal 100 Euro oder weniger Honorar erhält . Dem im Grundgesetz verankerten öffentlichen Auftrag der Presse wird es nicht gerecht, wenn Journalistinnen und Journalisten durch hohe Gebühren von der Informationsgewinnung abgehalten werden.Das Informationsfreiheitsgesetz wird bislang ganz überwiegend von Insolvenzverwaltern und Rechtsanwälten im Zusammenhang mit der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern genutzt. Auf deren Konto gehen mehr als die Hälfte der gestellten Anträge. Angesichts der extensiven und sich zusehend verschärfenden Gebührenpraxis der Bundesbehörden ist das nicht weiter verwunderlich. Die Bundesbehörden haben sich im Zuge ihres regelmäßigen Austausches verabredet, die Gebührenregelungen extensiv zu nutzen und die Antragsteller mit hohen Gebühren zu belasten. Von den in der Gebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehenen Möglichkeiten der Ermäßigung oder des Absehens von Gebühren soll kaum noch Gebrauch gemacht werden. Dies läuft jedoch dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel zuwider, für die Bürger mehr Transparenz und Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen zu schaffen. Wer wird sich schon für amtliche Informationen interessieren, wenn ihm dafür Gebühren von mehreren hundert Euro drohen?Die Gebührenbefreiung könnte als Abs. 3 in § 10 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) wie folgt gefasst werden:„Von der Erhebung von Gebühren wird abgesehen, wenn die Information für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Medien benötigt wird und sich der Antragsteller als deren Vertreter ausweist. Auf die Erhebung von Gebühren soll in der Regel verzichtet werden, wenn die Informationsgewinnung erkennbar keinem persönlichen, insbesondere finanziellen Nutzen des Antragstellers dient, insbesondere, wenn diese im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in einer als gemeinnützig anerkannten Organisation steht.“Der bisherige Absatz 3 würde zum neuen Absatz 4

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Nyheder

  • Pet 1-17-06-298-050674Datenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern - zu
    überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, auf die Erhebung von Gebühren bei Anträgen nach
    dem Informationsfreiheitsgesetz von Medienvertretern vollständig und bei solchen
    von Vertretern gemeinnütziger Organisationen regelmäßig zu verzichten. Gebühren
    sollten möglichst nur noch erhoben werden, wenn der Informationszugang
    ausschließlich im finanziellen Eigeninteresse des Antragstellers liege.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 476 Mitzeichnungen... mere

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