Dialog

Datenschutz - Gesichtserkennung durch Unternehmen nur mit Zustimmung des Kunden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
172 Unterstützende 172 in Deutschland

Sammlung beendet

172 Unterstützende 172 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Scannen des Gesichtes von Menschen zum Zwecke der Steigerung des wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens, einer Gesellschaft etc nur mit expliziter Zustimmung der betreffenden Personen zulässig ist. Eine implizite Zustimmung z.B in der Art "Wer diesen Raum betritt ist einverstanden" soll nicht ausreichen.

Begründung

Dieses sogenannte "emotional Decoding" wird bereits zumindest testweise bei Unternehmen eingesetzt, ohne Zustimmung der Kunden. Quelle: "Die Zeit Nr 8 S.26" Das "emotional Decoding" analysiert das Gesicht der Kunden und versucht die Gefühle und Stimmungslage zu identifizieren. Die Daten werden gespeichert und weiter verwendet. Auch wenn die Daten angeblich anonymisiert sind sollte die Methode nicht ohne explizite Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-298-040474 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a.) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
    – und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
    Informationsfreiheit als Material zu überweisen,
    b.) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass das Scannen des Gesichtes von Menschen
    zum Zwecke der Steigerung des wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens nur mit
    expliziter Zustimmung der betreffenden Person zulässig ist. Eine konkludente
    Zustimmung, z. B. allein durch das Betreten eines Raumes, soll nicht ausreichen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen... weiter

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