Datenschutz - Keine Zustimmung zur europaweiten Speicherung von Fluggastdaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
307 Unterstützende 307 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

307 Unterstützende 307 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Zustimmung zur europaweiten Speicherung von Fluggastdaten verweigern, notfalls den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Verpflichtung anzurufen. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder wollen die europaweite Speicherung von Fluggastdaten durchzusetzen, um „den Zustrom ausländischer Kämpfer einzudämmen“.

Begründung

Damit solle versucht werden, „insbesondere Radikalisierung und Extremismus zu verhindern, effizienter Informationen – auch mit den entsprechenden Drittstaaten – auszutauschen, verdächtigen Reisebewegungen vorzubeugen, diese aufzuspüren und zu unterbinden und gegen ausländische Kämpfer zu ermitteln und sie zu verfolgen.“ (Vermerk des Vorsitzes für den Rat der Europäischen Union vom 23.4.2012 unter der No. 8916/12). Im Anhang II gelistet sind eine Vielzahl von Kriminalitätstatbestände, mit der die gesamte Bandbreite von "krimineller Vereinigung" bis "Handel mit gestohlenen Kraftzeugen".Die Fluggastdaten (PNR- und erweitere API-Daten) sollen 5 Jahre lang und mit bis zu 60 Einzeldaten gespeichert werden. Nach 2 Jahren sollen die Daten angeblich unkenntlich gemacht werden. Derzeit fehlt es an der Zustimmung des EU-Parlaments, bereits jetzt hat die EU-Kommission aber 50 Millionen Euro an Zuschüssen gebilligt, damit die Mitgliedstaaten ihr eigenes PNR-System aufbauen können (so auf eine Seite der NoPNR.org). Die Datenspeicherung aller EU-Bürger wird vordergründig mit der Terrorbekämpfung begründet – letztendlich geht es aber um die ganze Bandbreite der Kriminalität, wie aus dem Vermerk ersichtlich ist. Mit dem Vorhaben der Fluggastdatenspeicherung (und insbesondere auch mit der ebenfalls geplanten Vorratsdatenspeicherung) werden weltweit die Bürgerrechte eingeschränkt und die vielfach bereits jetzt bestehende Überwachung unter Umgehung der Persönlichkeitsrechte ausgeweitet (Kameras im öffentlichen Raum, Internet, Telefon, Ausweise, künftig „Internet der Dinge“ wie Smart-Meter etc.). Im Rahmen von TTIP und CETA könnten auch Drittstaaten außerhalb EU auf die Daten zugreifen. Die Maßnahme ist abzulehnen, weil suggeriert wird, durch die Totalüberwachung der Bürger könne Terrorismus / Straftaten verhindert werden. Dies ist schon deshalb unsinnig, weil Terrorgruppen (und andere Kriminelle) vielfältige Möglichkeiten der Fortbewegung haben um ihre wahren Identitäten und Vorhaben zu verschleiern. Eine Vorratsdatenspeicherung wurde durch den Europäischen Gerichtshof verboten: „Die Regelung beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", so die Entscheidung. Das BVerfG entschied im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 ein „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ des einzelnen Bürgers. Mit der Datenspeicherung und dem Austausch dieser Daten mit Drittländern wächst die Möglichkeit, dass im Falle antidemokratischer Entwicklungen auf politischer Ebene, den Bürgern die Möglichkeit genommen wird, sich frei zu äußern, zu bewegen, zu kommunizieren und z.B. Strukturen aufzubauen, um antidemokratische, politische Machtbestrebungen / Umwälzungen zu verhindern. Nur ein Mensch in Freiheit, ohne Angst vor Überwachung und ggfs. Repressalien, kann auch für die Freiheit kämpfen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-298-012650

    Datenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Zustimmung zur europaweiten
    Speicherung von Fluggastdaten verweigert wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Staats- und
    Regierungschefs der EU-Länder die europaweite Speicherung von Fluggastdaten
    beabsichtigten, um verdächtigen Reisebewegungen vorzubeugen und „den Zustrom
    ausländischer Kämpfer einzudämmen“. Derzeit fehle es an der Zustimmung des EU-
    Parlaments; bereits jetzt habe die EU-Kommission... weiter

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