Datenschutz - Prüfung der Einsatzfähigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (bzgl. Umsetzung und Sicherheit der Karte)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
119 Unterstützende 119 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

119 Unterstützende 119 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Einsatzfähigkeit der elektronischen Gesundheitskarte nochmals auf den Prüfstand stellen, in welchem Umfang die Nutzbarkeit und Sicherheit der Karte in der Realität gefährdet ist.

Begründung

Ich möchte diese Petition einreichen, da ich gravierende Mängel in der Umsetzung und Sicherheit der Karte sehe:- Die neue EU-DSGVO beschreibt die Einbindung externer Datenverarbeiter als deutlich risikobehaftet, da zum einen Daten von Patienten online transportiert werden müssen (selbst eine VPN-Verbindung ist nie 100% sicher!), zum anderen werden diese Daten von externen Personen verarbeitet. Deren Verschwiegenheit kann die einzelne Praxis nicht direkt überprüfen und gemäß DSGVO bestätigen lassen. Auch die Einbindung spezieller zertifizierter IT-Spezialisten bei der Installation und Wartung führt zu einem nicht zu verachtendem Sicherheitsleck. Selbst eine noch so abgesicherte Infrastruktur einer Praxis wird dadurch gelöchert und komplett online gestellt. Gap‘s sind hier vorprogrammiert!- Der bestehende Markt für die benötigte Hardware stellt aktuell eine gewisse Monopol-Situation dar, da es bisher nur 1 zertifizierten Anbieter für die Hardware gibt und auch die Anbindung ans Netz noch nicht wirklich ausgeklügelt erscheint. Damit ist Marktmissbrauch Tür und Tor geöffnet.- Erste Erfahrungsberichte aus Praxen zeigen, dass die Stabilität der Konfigurationen auch noch nicht gewährleistet ist. Ein Ausfall der Produkte kann in Zeiten digitalisierter Praxen nicht einfach ohne fachkundige Hilfe meist externer Betreuer wieder ausgeglichen werden. Damit berührt die Praxis wieder die DSGVO und kann letztendlich auch stillgelegt werden. Nichtbehandlung von Patienten, erhöhte Wartezeiten auf einen Termin und Verdienstausfälle werden die Folge sein.- Und obwohl eine Übernahme der Kosten im E-Health-Gesetz beschrieben ist, bestrafen die Verwaltungsorgane die Praxen dafür, dass sie aufgrund Lieferengpässen und technischen Problemen des Anbieters keine TI-Hardware installieren konnten, dass sie die Umsetzung der DSGVO beachten möchten/müssen, dass sie objektiven Nutzen der Karte als Online-Datensammler nicht erkennen und dem Gedanken des Arztgeheimnisses und der individuellen Betreuung der Patienten durch die Behandler (Wer kann bei aktuelle Infrastruktur im ländlichen Bereicht die Notfalldaten eines Patienten online unterwegs abrufen?) nachgehen möchten, mit Abstaffelung der Kostenübernahme bis hin zur Verweigerung. Damit verschließt sich zunehmend das Interesse junger Medizinerinnen und Mediziner, die Risiken und Einschränkungen des Berufes zum Wohl der Patienten auf sich zu nehmen und eine Praxistätigkeit anzutreten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-298-006325 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung
    (DSGVO) die Nutzbarkeit und Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte in Frage
    gestellt.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Datenschutz-Grundverordnung beschreibe
    die Einbindung externer Datenverarbeiter als deutlich risikobehaftet, da Daten von
    Patienten online transportiert werden müssen bzw. diese Daten von externen
    Personen verarbeitet werden, deren Verschwiegenheit die einzelne Praxis nicht direkt
    überprüfen kann.

    Zu den Einzelheiten... weiter

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