Dialog

Datenschutz - Tragfähige Regelungen für erstmalige Verstöße gegen die DSGVO bei Unternehmen/Vereinen mit weniger als 10 hauptamtlichen Mitarbeitern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
297 Unterstützende 297 in Deutschland

Sammlung beendet

297 Unterstützende 297 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass erstmalige Verstöße gegen die am 25.5. in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung bei Unternehmen und Vereinen mit weniger als 10 hauptamtlichen Mitarbeitern mit Bußgeldern und Abmahngebühren belegt werden, die für kleine Unternehmen und Vereine tragfähig sind. Gebühren und Bußgelder sind zu deckeln, um Abmahnvereinen und -anwälten einen Riegel vorzuschieben.

Begründung

Die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25.Mai einhergehen, verunsichern Unternehmen, Vereine und Blogger. Viele, vor allem kleinere Unternehmen, Vereine, aber auch Blogger überlegen, ob sie ihren Dienst einstellen (müssen). Rechtsunsicherheiten und mangelnde Information seitens der Behörden in Kombination mit der Androhung hoher Bußgelder führen zu Ängsten und Bedenken.Wir bitten deshalb den Deutschen Bundestag zeitnah, idealerweise vor Inkrafttreten der DSGVO am 25.5., eine Verordnung oder ein Gesetz zu erlassen, das dem Treiben von Abmahnanwälten und Abmahnvereinen Grenzen setzt und insbesondere bei erstmaligen Verstößen eines Betreibers oder einer Website die Bußgelder begrenzt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-06-298-006463 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit aufeinander abgestimmte
    Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts
    sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen
    notwendig sind,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass erstmalige Verstöße gegen die seit dem
    25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung bei Unternehmen und
    Vereinen mit weniger als zehn hauptamtlichen Mitarbeitern nur mit Bußgeldern und
    Abmahngebühren... weiter

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