Regiune: Germania

Datenschutz - Überprüfung der zugrundeliegenden Daten für Bewertungen durch Auskunfteien

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
301 de susținere 301 in Germania

Petiția este respinsă.

301 de susținere 301 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Auskunfteien künftig verpflichtet werden, die Richtigkeit der ihnen vorliegenden, zur Erstellung eines wertenden Score genutzten Daten, zu prüfen. Hierzu müssen die Auskunfteien jährlich, mindestens aber zweijährlich, den in ihren Datensätzen gespeicherten Personen oder Unternehmen in einem Informationsschreiben die gespeicherten Daten übermitteln.

motive

Auskunfteien sammeln aus verschiedensten Quellen Daten über Personen und Unternehmen. Aus diesen erstellen sie dann mittels streng geheimgehaltener Formeln einen Wert den sie der jeweiligen Person oder Unternehmen zuordnen und der Basis für Entscheidungen in vielen Geschäftstätigkeiten ist. So kann ein guter oder schlechter Grundlage sein dafür, ob ein Bürger überhaupt eine Wohnung mieten oder einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen kann, zumindest beeinflusst dieser Score aber die Konditionen maßgeblich. Das gleiche gilt auch für Unternehmen, denen ein schlechter Score plötzlich die Geschäftsgrundlage entziehen kann, wenn Kassenkredite zum Beispiel verweigert werden.Die Ermittlung dieser Score-Werte erfolgt durch die Auskunfteien auf Basis der ihnen vorliegenden Daten, ohne das diese Unternehmen eine Verantwortung für die Richtigkeit der Daten übernehmen würden. Bei falschen oder unvollständigen Daten verweisen die Auskunfteien auf die Quellen ihrer Datensätze, wie zum Beispiel Banken oder verbundene Unternehmen.Bisher ist es so, das die Bürger das Recht haben einmal jährlich von Auskunfteien eine kostenlose Eigenauskunft anzufordern, was bei der Anzahl und den Anforderungen (schriftlich mit Ausweiskopie) einen erheblichen Aufwand seitens des Bürgers erfordert. Zumal dem Bürger gar nicht bekannt ist, welche Auskunftei überhaupt Daten über ihn gespeichert hat. Fordert er also die Eigenauskunft bei einer Auskunftei an, obwohl er/sie bislang dort nicht gespeichert ist, erhält die Auskunftei einen neuen Datensatz. Aus dem Prinzip der Datensparsamkeit wäre es also sinnvoller, wenn die Auskunfteien selbsttätig alle bei ihnen gespeicherten Sätze in regelmäßigem Abstand den betroffenen Bürgern und Unternehmen mitteilt, und ebenso den daraus ermittelten Score.Im Zuge dieser Mitteilung muss der Empfänger dann auf einfache Weise in die Lage versetzt werden, falsche, unvollständige oder anderweitig inkorrekte Angaben zu korrigieren bzw. löschen zu lassen. Zudem muss bei jeder Information auch die Quelle dieser Daten genannt werden, so dass auch in dieser Richtung eine Korrektur ermöglicht wird.Nur wenn dieses erfüllt ist, können die ermittelten Score-Werte annähernd die Realität widerspiegeln. Falsche oder unvollständige Daten können dagegen zu schlimmen Folgen für die betroffenen Personen oder Unternehmen führen, ohne das diesen das im Vorfeld bekannt ist.In diesem Zuge ist auch gesetzlich dafür zu sorgen, dass eine Auskunftei keinen Score ermitteln darf, der lediglich auf Basis des Namens und des Wohnortes basiert. Geoscoring, also die Einbeziehung des Wohnortes bei der Ermittlung eines Scores, führt zu stark verfälschenden Werten. So kann lediglich der Wohnortwechsel eine gravierende Veränderung eines Score-Wertes nach sich ziehen, obwohl die eigentliche Kreditwürdigkeit und Bonität sich nicht verändert haben.

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știri

  • Pet 1-18-06-298-011856 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, das Auskunfteien verpflichtet, die Richtigkeit
    der an sie übermittelten und zur Erstellung von Score-Werten genutzten Daten zu
    überprüfen. Hierzu sollen die Auskunfteien jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre,
    Informationsschreiben mit den gespeicherten Daten an die betreffenden Personen und
    Unternehmen übermitteln. Darüber hinaus wird ein Verbot der Ermittlung der
    Kreditwürdigkeit von Kunden anhand des Wohnortes („Geo-Scoring“) gefordert.

    Zu dieser Thematik liegen dem... mai departe

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