Область : Німеччина

Datenschutz - Verstärkung des Schutzes persönlicher Daten und privater Wohnanschriften/Deaktivierung von Domains mit unrichtigen Angaben

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 66 в Німеччина

Петицію не було задоволено

66 66 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2017
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge den Schutz persönlicher Daten und privater Wohnanschriften verstärken und durch klare gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass diejenigen DE-domains einfach und unbürokratisch vom Netz genommen werden, die sich nicht um die Richtigkeit ihrer Daten bemühen und ins Blaue hinein "Informationen" präsentieren.

мотиви

Meine Eltern waren beide Ärzte im Krankenhaus, mein Vater bis 2000, meine Mutter bis ins Jahr 2006, eine eigene Praxis hatten sie jedenfalls solange ich mich als Sohn erinnern kann nicht.Dennoch gibt es diverse Internetportale, die die Privatanschrift meiner Eltern so darstellen, als seien dort praktisch tätige Ärzte angesiedelt.Ist es nun so, dass ein Rentner seinen Ruhestand genießen darf oder ist es so, dass der Rentner diversen Adressportalen hinterher laufen muss, um davor geschützt zu sein, dass sein Name in der Öffentlichkeit unberechtigterweise auftaucht und anschließend von einem wieder anderen Personenkreis genutzt wird?Die Regelung sollte klar und einfach sein:Entweder, die Informationen stimmen oder der, der Fake news bzw. Fake-information verbreitet, kommt vom Netz. Das heißt, dass der, der die Angaben im Netz behauptet, auch für die Richtigkeit der Angaben einzustehen hat. Und hier sollte man ansetzen:1) Es gibt eine Meldestelle für Beschwerden dieser Art, soweit die Inhalte auf einer domain liegen, die in Deutschland registriert ist.2) Es wird klar ins Gesetz geschrieben, dass der Betreiber für die Richtigkeit der Angaben haftet und einen Nachweis übe die Richtigkeit und die Herkunft der Daten zu liefern hat.3) Es gibt eine Höchstzahl von Verstößen, z. B. 3. Für jeden weiteren Verstoß kommt die domain vom Netz und zwar für den ersten Verstoß einen Tag, für den zweiten Verstoß zwei Tage, für den dritten Verstoß vier Tage, für den vierten Verstoß 8 Tage ... und so weiter.Dabei ist das Problem grundsätzlicher Art: Ich war z. B. bis vor ca. 6 Jahren Geschäftsführer einer GmbH, finde aber noch immer diese Informationen im Netz.Aber auch ich habe ein Recht auf Privatsphäre - sicher mag der Gesetzgeber das Handelsregister online einsichtsfähig machen, doch sollte es damit sein Bewenden haben, da ich mit der GmbH seit Jahren nichts mehr zu tun habe.Deswegen sollte man auch insoweit klare Regelungen schaffen, denn ich bin nicht dafür zuständig, die Inhalte im Internet soweit sie mich betreffen, per Hand zu durchsuchen, um dann bei den einzelnen Betreibern der Seiten mühsam nachzufragen, ob sie die Inhalte löschen.Daher sollte auch hier gelten: Die Veröffentlichungen der Informationen aus dem Handelsregister ist nur dem Handelsregister vorbehalten. Wer Einblick haben will, kann dies gern tun, zahlt aber auch dafür. Die Geschäftemacherei mit dem Umgehen des Handelsregisters, die mit einem Feilbieten der persönlichen Daten wie z. B. Geburtsdatum und Wohnanschrift in Suchmaschinen einher geht, muss ein Ende haben.Wer dies umgeht und wer jedenfalls falsche Informationen liefert, wird entsprechend obigem Verfahren vom Netz abgehängt.

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новини

  • Pet 1-18-06-298-039992 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird zum Schutz persönlicher Daten und privater Wohnanschriften eine
    gesetzliche Regelung gefordert, wonach diejenigen DE-Domains einfach und
    unbürokratisch vom Netz genommen werden können, deren Betreiber sich nicht um
    die Richtigkeit ihrer Daten bemühen und „ins Blaue hinein Informationen präsentieren“.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 66 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass... далі

обговорення

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