Région: Allemagne

Dauerhafte Erlaubnis für Pharmazeuten zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und zu deren Inverkehrbringen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Soutien 16 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

16 Soutien 16 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Pharmazeuten (Apotheker) zur nachhaltigen, regional-kleinteiligen und damit stabileren Sicherstellung die dauerhafte Erlaubnis zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und zum in Verkehr bringen erhalten.

Raison

Aus der Erfahrung des Zusammenbruchs der Lieferketten für Desinfektionsmittel durch die etablierten Großproduzenten und -händler in der Corona-Krise hat sich die Verletzlichkeit unseres Wirtschaftssystems gezeigt, aber auch die unverantwortbare Abhängigkeit von der globalen Industrie. Das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich weiterhin weltweit – und Desinfektionsmittel waren und sind nach wie vor stark gefragt. Schon Anfang März war klar: Unter den eigentlich bestehenden gesetzlichen Regulierungen für Biozide gibt es nicht ausreichend Kapazität, um solche Mittel herzustellen. Aus diesem Grund hatte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schon am 4. März 2020 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Gesundheit eine erste Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von der europäischen Biozid-Verordnung erlassen – die „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion“. Am 13. März 2020 folgte eine ergänzende Allgemeinverfügung zur Zulassung von 2-/1-Propanol-haltigen und Ethanol-haltigen Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion. Am 20. März 2020 kam hierzu dann eine weitere „zur Abgabe an berufsmäßige Verwender“ hinzu. Aus meiner eigenen beruflichen Praxis konnte ich von unserem bislang angestammten Desinfektionsmittellieferanten, zu einem US-amerikanischen Konzern gehörend, erfahren, dass weder ein Datum noch überhaupt eine Aussage der Wiederherstellung der Lieferbereitschaft abgegeben werden kann. Dagegen waren wir mit regionalen Brennereien und einem Apotheker vor Ort in der Lage, innerhalb von einer Woche für Pflege und Betreuung von über 2.000 Menschen Hände- und Flächendesinfektion fachgerecht zu mischen, zu konfektionieren und zu den Anwendern zu expedieren. Deshalb darf es - einschließlich der Aufhebungen der Verzollungsvorschriften für Ethanol- nicht um eine temporäre Ausnahme in der Krise bleiben, sondern muss DAUERHAFT fixiert werden, um auch i. S. des Katastrophenschutzes des Bundesinnenministeriums hier die bislang komplett ausgebliebene Vorsorge getroffen zu haben.

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