Область : Німеччина
Здоров'я

Dauerstrahler/ EMF reduzieren und gesundheitsunbedenkliche Grenzwerte schaffen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
37 36 в Німеччина

Позивач не подав петицію.

37 36 в Німеччина

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Ich fordere den Deutschen Bundestag dazu auf, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sämtliche Produkte, die hochfrequente elektromagnetische Felder, vor allem in der niederfrequent gepulsten Form, emittieren

  • von den Herstellern als solche für den Käufer und Verwender deutlich sichtbar gekennzeichnet werden müssen

  • nur noch in der Form hergestellt und in den Handel gebracht werden dürfen, dass keine Funkwellen mehr emittiert werden dürfen, wenn dies gerade zur Daten übertragung nicht notwendig ist

  • deren Leistung derart beschränkt werden muss, dass die Funk wellen nur noch in der Stärke emittieren, die tatsächlich zur Datenübertragung notwendig ist

EMF-Leitlinie : https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1107

мотиви

Die Forderung war z. T. schon Gegenstand der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211 (INI)). In dieser fordert das europäische Parlament u.a., dass vorgeschrieben wird, dass die Kennzeichnung elektrotechnischer Geräte Angaben über die Emissionsstärke umfassen muss, aus denen auch bei jedem drahtlos funktionierenden Gerät hervorgeht, dass es Mikrowellen aussendet. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Entschließung durch Regierung und Gesetzgeber weitgehend ignoriert.

Am 6.5.2011 forderte der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten des Europarats ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik. Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet. Mit Beschluss vom 27.5. 2011 hat der Ständige Ausschuss des Europarats die Resolution verabschiedet. Darin heißt es:

... 6. Die Versammlung bedauert, dass trotz aller Forderungen zur Einhaltung des Vorsorgeprinzips und aller Empfehlungen, Erklärungen und einer Reihe von gesetzlichen und rechtlichen Fortschritten, es immer noch große Untätigkeit im Zusammenhang mit bekannten oder neuartigen Umwelt- und Gesundheitsrisiken gibt, und es faktisch sogar systematische Verzögerungen bei der Annahme und Umsetzung effektiver Präventionsmaßnahmen gibt. Ein vehementes Warten auf ein Mehr und Mehr an wissenschaftlichen und klinische Beweisen könnte anstelle getroffener Maßnahmen zur Vermeidung bekannter Risiken umgekehrt zu sehr hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen, wie es der Fall mit Asbest, bleihaltigen Benzin und Tabak gewesen ist....“; die Versammlung empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten des Europarats

... 8.1.2. die wissenschaftlichen Grundlagen für die derzeit vorliegenden geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder, die von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt wurden, welche ernsthafte Einschränkungen (Mängel) haben, neu bewerten sowie auch die Grundsätze anwenden „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ und hierdurch sowohl thermische als auch a-thermische Effekte oder biologische Wirkungsmechanismen elektromagnetischer Emissionen oder Strahlung zu berücksichtigen ...

… 8.2.3. klare Hinweise in Form von Gerätebeschriftung einführen, die auf das Vorhandensein von Mikrowellen oder elektromagnetischen Feldern, Sendeleistungen oder spezifischen Absorptionsraten (SAR) und damit verbundenen möglichen gesundheitlichen Risiken bei Gebrauch hinweisen....

Auch auf diese Resolution hin ist in Deutschland nichts passiert.

Etlichen Verbrauchern ist es nicht ansatzweise bekannt, dass sie Geräte verwenden, die (insbesondere niederfrequent gepulste) elektromagnetische Felder emittieren. Dies gilt für DECT-Schnurlostelefone wie W-LAN-Router, Digitalkameras und Hörgeräte, Badewannenradios und Drahtloslautsprecher, Computerdrucker, Beamer und Spielekonsolen, Fernseher, sogar für Babyphones. Teilweise haben die strahlenden Bestandteile im Normalbetrieb gar keine Funktion, sondern nur, wenn man kabelloses Zubehör mitverwendet; dennoch emittieren sie immer. Gerade Kinder sind betroffen; während in weiten Teilen der Wissenschaft immer wieder hervorgehoben wird, dass man vor allem die Kinder schützen solle, kommt immer mehr Spielzeug auf den Markt, das Funkwellen emittiert. Das Alter, in dem Kinder Notebooks, Handys und I-Pads verwenden, wird immer niedriger. Die Verbraucherschutzorganisation Diagnose-Funk hat bei der Messung eines Notebooks im WLAN-Betrieb einen Spitzenwert von 211 220 µW/m2 in 20 cm Entfernung gemessen – einem Gerät, das viele auf dem Schoß halten!

Etliche kaufen Geräte, die via Funk funktionieren, weil sie keine Ahnung haben, was es mit dem Wort „Funk“ auf sich hat; andere würden bei Funktechniken Vorsicht walten lassen, haben aber keinerlei Ahnung, was sie kaufen und verwenden. Die Geräte sorgen für hohe Belastungen auf verschiedenen Frequenzen, ohne dass ihre Minimierung in irgendeiner Art von einer staatlichen Stelle effektiv wahrgenommen werden würde. Das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz warnt so „lautlos“, dass es die Bürger kaum wahrnehmen können – und wer würde beim Kauf eines handelsüblichen Gerätes überhaupt auf die Idee kommen, dass es gesundheitlich bedenklich sein könnte?

Die Studien, die gesundheitsschädliche Effekte durch niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung belegen, sind mehr geworden und nicht weniger. Dies gilt insbesondere für oxidativen Stress und DNA-Brüche. Die Zahl der Herz-Kreislauferkrankungen nimmt in alarmierender Weise zu, was wenig erstaunlich ist, kann man doch längst mit der Herzratenvariabilitätsmessung nachweisen, dass entsprechende Hochfrequenzfelder bei vielen Menschen einen körperlichen Stressfaktor darstellen. Die Zahl der Kinder, die an ADS/ADHS erkrankt sind und mit Ritalin behandelt werden, hat völlig neue Dimensionen erreicht. So

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