Περιοχή: Θουριγγία

DB-Fernverkehrshalt Jena und Weimar

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
22 Υποστηρικτικό 22 σε Θουριγγία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

22 Υποστηρικτικό 22 σε Θουριγγία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Als Alternative für den Wegfall der ICE-Verbindungen der DB durch die neue Strecke Erfurt-Halle möchten wir für Jena und Naumburg die Installation eines IC-Netzes vorschlagen. Die DB bietet ab Dezember 2017 zwei IC-Zugpaare Jena-Berlin an.Wir bemühen uns gemeinsam mit der Jenaer Initiative darum, dass zeitnah daraus eine zweistündige Verbindung wird. Es geht um die Erreichbarkeit und den nicht zu verachtenden Standortfaktor für die betroffenen Städte.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Ja. Das Fernverkehrskonzept der Deutschen Bahn.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? u.a. das Ministerium für Verkehr des Freistaates Thüringen Wie wird die Petition begründet? Ziele der Petition:

  • bessere Fernverkehr für Naumburg und Jena
  • Erhaltung des Fernverkehrsstatus der DB für unsere Städte als wichtiger Standortfaktor
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz, denn nachweislich steigen viele Fernpendler und Fernreisende wegen risikobehafteter Umstiege nun auf das Auto um. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Fernverkehrskonzept der DB überarbeiten hinsichtlich der Bedürfnisse von Naumburg und Jena

    Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? -

Σύνδεσμος προς την αναφορά

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Νέα

  • Die Petition wurde am 16. April 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 28. Mai 2016 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von 27 Mitzeichnern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden vom Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses... παρακάτω

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