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Demokratie stärken - Erbschaftsteuer reformieren

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, die Erbschaftsteuer grundlegend zu reformieren. Dies soll nach folgenden Richtlinien geschehen:

  1. Die Vererbung geringer Beträge bzw. Güter geringen Wertes (bis max. € 5.000 je Erben) bleibt generell erbschaftsteuerbefreit.

  2. Für Erben, die enge Angehörige (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder, Enkel) des Erblassers sind, soll ein sehr großzügiger Steuerfreibetrag (€ 5.000.000 je Erbe) gelten. Ein einmaliger Freibetrag in insgesamt gleicher Höhe – der aber aufgeteilt werden kann – soll gelten für Vererbungen an Personen, die keine solche Angehörigen sind (also z.B. weitere je € 1.000.000 an fünf entferntere Verwandte oder je € 100.000 an insgesamt 50 Freunde oder Organisationen).

  3. Jegliche über diesen Freibeträgen liegende Erbschaften sind einheitlich mit einem erheblichen Steuersatz (80 %) zu besteuern.

Ausnahmen – z.B. für die Vererbung von Familienunternehmen – sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Bundestag wird vielmehr aufgefordert, möglichen negativen Auswirkungen bzw. Risiken der Reform (z.B. durch hohe steuerliche Belastung von Familienunternehmen oder insbesondere auch durch Versuche der Steuerflucht) durch geeignete Regelungen und ggf. Schaffung angemessener gesetzlicher Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen bzw. entgegenzuwirken. Auch die Schenkungsteuer ist im Sinne der o.g. Richtlinien anzupassen.

Pamatojums

  1. Der weitaus größte Teil der Bürger Deutschlands (über 99,5 %) erbt weniger als € 5 Mio. von seinen Verwandten. Diese Menschen würden durch die geforderte Reform keinen Nachteil erfahren bzw. sogar profitieren, da die aktuell niedrigeren Freibeträge für sie angehoben würden. Von der höheren Erbschaftsteuer auf Erbschaften von über € 5 Mio. wäre lediglich eine sehr geringe Zahl an Erben (unter 0,5 %) betroffen. Und auch diese hätten kaum etwas zu klagen, denn sie würden immer noch zu den außerordentlich Privilegierten gehören, die ein Millionenvermögen erben.

  2. Ziel dieser Reform ist es, ausschließlich den mit Abstand wohlhabendsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – Multimillionäre und Milliardäre, die zu Lebzeiten ihr Vermögen genießen und damit Einfluss ausüben durften und diesbezüglich von den Regeln unserer Gesellschaft profitierten (die ihnen im Gegensatz zum Kommunismus z.B. ermöglichten, solches Vermögen anzuhäufen, zu behalten und ein entsprechend privilegiertes Leben zu führen) – nach deren Ableben abzuverlangen, dieser Gesellschaft im Gegenzug etwas zurückzugeben; zu einem Zeitpunkt also, zu dem es die Betroffenen ohnehin nicht mehr berührt. Die potentiellen Erben von Multimillionenvermögen dagegen, die – im Gegensatz zur heutigen Regelung – nach dieser Reform weniger Vermögen erben würden, haben nichts dafür tun müssen, um an diese Erbschaft zu gelangen; sie erhalten das außergewöhnliche Privileg eines Multimillionenvermögens nur durch das zufällige Glück, z.B. Sohn eines Multimillionärs zu sein. Sie mussten keine außergewöhnliche Leistung oder sonst ein besonderes Verdienst gegenüber der Gesellschaft erbringen, welches Ihnen ein moralisches Recht auf derart große Vermögenswerte einräumen könnte – ein Vermögen, das nicht einmal ein Besserverdiener (z.B. Monatsnetto von € 6000) durch harte Arbeit im Laufe eines ganzen Lebens auch nur annähernd erwirtschaften könnte.

  3. Es widerspricht den Grundsätzen der Demokratie fundamental, dass Macht nicht vom Willen der Mehrheit ausgeht, sondern vom Willen eines geradezu willkürlich bestimmten, kleinen Personenkreises (also früher z.B. von denjenigen, die zufällig adelig waren). Heute regieren nicht mehr Adelige sondern gewählte Volksvertreter. Dass der Besitz sehr großer Vermögen aber auch heute noch ganz erheblichen Einfluss, wirtschaftliche und auch politische Macht bedeutet, kann sicherlich dennoch nicht ernsthaft bestritten werden. Die Rückführung zumindest eines Teils dieses Vermögens an die Gesellschaft und damit letztlich auch die Verhinderung des Abflusses von Vermögen und damit politischer Macht an willkürlich ausgewählte Personen (bzw. Erben), die weder über eine demokratische Legitimation für diese Macht verfügen, noch eine irgendwie verhältnismäßige Leistung für die Übertragung solcher Macht erbracht haben, muss daher dringendes Anliegen einer echten Demokratie sein.

  4. Auch die Gemeinschaft bzw. der Staat würden von dieser Reform profitieren, denn bei wirksamer Verhinderung von Steuerflucht wären Einnahmen von ca. € 8 Mrd. zu erwarten – bei gleichzeitiger Entlastung von 99,5 % der Haushalte um etwa € 3,5 Mrd.

  5. Als ein wesentliches Argument gegen höhere Besteuerung großer Erbschaften wird immer wieder ins Feld geführt: Mittelständische Unternehmer könnten die Steuer nicht aufbringen, ohne dass das Familienunternehmen dadurch pleite gehen würde. Arbeitsplätze würden verloren gehen. Dieses Argument überzeugt aus vielen Gründen nicht. Man denke nur an das Beispiel des mittelständischen Unternehmers, dessen Kinder eine andere Interessenslage haben und das Unternehmen nicht übernehmen wollen. Niemand klagt darüber, dass das Arbeitsplätze kosten würde. Tut es auch nicht - schlichtweg, weil es auch andere Wege gibt, ein mittelständisches Unternehmen zukunftssicher zu machen, als die Führung an den Nachkommen zu übertragen (nicht zuletzt beispielsweise, es zu verkaufen). Nicht zuletzt der Fall Anton Schlecker (immerhin einst einer der reichsten Familienunternehmer Deutschlands) zeigt übrigens eindrucksvoll, dass auch Familienunternehmer ohne weiteres zu Zigtausenden Arbeitsplätze vernichten und ein über Jahrzehnte aufgebautes Unternehmen an die Wand fahren können.

  6. Forderungen nach einer solchen (oder ähnlichen) Reform werden oft mit dem Begriff der „Neiddebatte“ diffamiert. Wenn der Staat Mehreinnahmen hätte, die er in sinnvolle Projekte investieren könnte, wenn zugleich 99,5 % aller Erben etwas mehr bekämen und lediglich ein halbes Prozent aller Erben deutlich weniger und wenn dabei dieses halbe Prozent dann immer noch deutlich mehr erhielte, als jeder der anderen 99,5 %, dann handelt es sich bestimmt nicht um eine Neid-, sondern um eine Gerechtigkeitsdebatte. Wenn sich dagegen die 0,5 % der potentiellen Mehrfachmillionärserben dagegen wehren würden, dass die übrigen 99,5 % der Bevölkerung stärker am Wohlstand der verstorbenen Superreichen teilhaben sollen, wäre es vielmehr angemessen, von einer Gierdebatte zu sprechen.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer,

    2016 haben Sie auf openpetition meine Petition unterstützt - ich habe sie nun als ePetition direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Unter epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_10/_21/Petition_117232.html erreichen Sie die Petition mit dem nach wie vor brandaktuellen Anliegen. Über eine erneute Mitzeichnung und eine Weiterverbreitung über Ihre sozialen Netzwerke würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Dr. Roland Weisser

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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