Rajon : Gjermania

Der Deutsche Bundestag soll ein Mindesthonorar für selbstständige LehrerInnen einführen

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  4. Dialog
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In Deutschland gibt es immer mehr Lehrerinnen und Lehrer, die als Solo-Selbstständige für Schulen und Bildungseinrichtungen unterrichten. Das Problem: Ihre Netto-Einkommen liegen kaum höher als die Grundsicherung nach Hartz IV! Wir sehen die Lösung des Problems in der flächendeckenden Einführung eines Min-desthonorars. Fordern Sie mit uns den Deutschen Bundestag auf, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass • an Schulen und Bildungseinrichtungen ein Mindesthonorar von 30 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) für selbstständige Lehrer eingeführt und jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst wird, • die Beitragssätze zur Sozialversicherung (RV, KV, PV) an geringe Einkommen angepasst werden.

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Im Jahr 2010 arbeiteten in Deutschland neben rund 1,2 Millionen beamteten und angestellten LehrerInnen etwa 160.000 LehrerInnen und DozentInnen als selbstständige Honorarkräfte in Vollzeit (Quelle: Mikrozensus 2010). Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von TeilzeitlehrerInnen. Selbstständige LehrerInnen unterrichten an Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen Deutsch als Fremdsprache, Fremdsprachen, Musik, Kunst, Sport, Fitness, Weiterbildung und Coaching. Die Zahl selbstständiger LehrerInnen nahm zwischen 2002 und 2012 um 90.000 zu. Dies war unter den Solo-Selbstständigen der zweithöchste Zuwachs einer Berufsgruppe, übertroffen nur noch von 101.000 Künstlern (Statistisches Bundesamt 2013). Die Zahl liegt vor allem deshalb so hoch, weil HonorarlehrerInnen billiger als angestellte LehrerInnen sind. Auch aufgrund der steigenden Nachfrage nach Deutsch- und Integrationskursen wächst die Zahl selbstständiger LehrerInnen.

Unter Mindestlohn Die gezahlten Honorare liegen meist zwischen 12 und 20 Euro pro Zeitstunde Unterricht. Damit erzielen selbstständige LehrerInnen Einkommen, die schlechter als der Mindestlohn anzusehen sind. Wie ist das möglich? Eine HonorarlehrerIn mit 26 Unterrichtsstunden pro Woche – das ist zugleich die Pflichtstundenzahl für ordentliche GymnasiallehrerInnen in Berlin – verdient zum Beispiel 1521 Euro brutto pro Monat. Das Beispiel geht von 13,50 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) aus. Zum Vergleich: Eine MindestlohnempfängerIn erhält 1473 Euro, aber zusätzlich bezahlten Urlaub, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowie Kündigungsschutz und andere Rechte. HonorarlehrerInnen hingegen besitzen weder Tarif- noch Arbeitnehmerrechte, die in diesem Lande einmal mühsam erstritten wurden. Selbstständige LehrerInnen gehören trotz Universitätsabschluss zur Unterschicht oder zum Prekariat.

Aufstieg versperrt Selbst Vollzeit arbeitenden HonorarlehrerInnen bleibt der Aufstieg in die Mittelschicht der Gesellschaft versperrt. Sie und insbesondere Alleinerziehende haben keine Chancen darauf, eine Familie zu versorgen und sich eine Rente zu verdienen. Denn wo Unterricht dem Markt überlassen wird, werden die Unterrichtspreise und entsprechend die Honorare nach unten gedrückt. Wo aber Marktkräfte sozial ausschließen, muss die Politik korrigierend eingreifen, um eine weitere Spaltung der Gesellschaft abzuwenden.

Unfreiwillig scheinselbstständig Selbstständige LehrerInnen sind unfreiwillig scheinselbstständig. Zwar können sie auf dem Weg der Klage ihr Recht auf Festanstellung durchsetzen, aber die Schulen bleiben frei, LehrerInnen auf Honorarbasis einzusetzen. Die Einführung eines Mindesthonorars, das deutlich über den derzeit üblichen Honoraren liegt, würde Festanstellungen begünstigen, weil die Kostendifferenz zwischen selbstständigen und angestellten LehrerInnen abnähme. Wahrscheinlich müssten alle Schulen ihre Preise erhöhen, keine hätte jedoch zu befürchten, dass die Konkurrenz sie mit Dumpinghonoraren unterbietet.

Willkommenskultur in Deutschland Das größte Hindernis für Zuwanderer auf dem Weg zum Job ist nicht die Motivation und nicht unbedingt die Qualifikation, sondern die Sprache (Der Spiegel 4/2015). Die Beherrschung der Sprache ist der Schlüssel zur Integration, und Sprachlehrer sind hierbei unverzichtbar. Sie unterrichten Zuwanderer, Arbeitnehmer, Studenten und Flüchtlinge in Deutsch und Landeskunde und befähigen sie zu Ausbildung und Arbeit. Sie bereiten Deutschlernende auf Prüfungen aller Niveaus vor und nehmen Prüfungen ab. Längst praktizieren Sprachlehrer eine Willkommenskultur in Deutschland, nach der immer mehr Stimmen rufen. Die prekäre Lage der Lehrerinnen und Lehrer auf dem freien Markt ist immer wieder angeprangert worden. 2013 wurden zwei Anträge im Deutschen Bundestag abgelehnt, die die Situation der Lehrer von Integrationskursen verbessern sollten. Jetzt ist die Zeit reif, ein gesetzliches Mindesthonorar für alle selbstständigen Lehrer einzuführen.

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DaF-Lehrer haben mehrere Jahre Studium hinter sich, regelmäßige Fortbildungen, Erfahrung usw. Nichtsdestotrotz gehören sie zu den am Schlechtesten bezahlten Berufsgruppen mit einem Hochschulabschluß. Hat sich jemand in der Politik gefragt, was übrig vom Honorar bleibt? Um über die Runden zu kommen, müsste man 24 Stunden sieben Tage die Woche arbeiten. Ist es noch normal? Nicht nur das Mindesthonorar sollte eingeführt werden, sondern auch die gesetzliche Lage müsste sich ändern. Sonst bleiben wir, wo wir sind und müssen noch mehr Steuern und soziale Abgaben zahlen.

Was soll die Petition denn erreichen? Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (2. Rechtsverordnung) gibt es bereits: www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Alle-Fakten/Branchenuebersicht/mindestlohn-branchenuebersicht.html Im Internet gibt es viele Seiten, die einen Mindestlohn für Lehrkräfte nennen. Dieser liegt bei 13.55 Euro. Wenn Sie zwischen 12 und 20 Euro erhalten, liegen Sie doch schon weit über dem Mindestlohn.

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