Region: Tyskland
Dyrevelfærd

Der sexuelle Missbrauch von Tieren (Sodomie) muss strafrechtlich geahndet werden

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
797 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

797 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Der sexuelle Missbrauch von Tieren wird derzeit als Ordnungswidrigkeit (OWI) gewertet und mit einem geringen Bußgeld bestraft.

Wir fordern, dass derartige Handlungen an Tieren als Straftat gewertet wird und auch strafrechtlich verfolgt wird!

Begrundelse

Worum geht es bei dieser Aktion?

Zoophilie bezeichnet das sexuelle “Hingezogensein” zu Tieren. Schätzungsweise haben in Deutschland bereits ca. 5% der Bevölkerung sexuelle Erfahrungen mit Tieren gemacht. Tendenz steigend.

(Marion Nasswetter, Eine klinisch-psychologiesche online Studie über Zoophilie)

Den meisten Menschen ist nicht bekannt, dass Zoophilie in Deutschland keine Straftat darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder Mensch sexuelle Handlungen mit/an Tieren vornehmen darf. Solange das Tier keine äußerlichen Verletzungen davonträgt, bleibt diese Tat ungeahndet. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht bislang keine Notwendigkeit für eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie begründet dies damit, dass eine Strafverfolgung bereits erfolgt, wenn Tiere erhebliche Verletzungen davontragen. Das derzeitige Tierschutzgesetz würde demnach den Tieren ausreichenden Schutz bieten. Aber was ist mit den seelischen Verletzungen?

Das seelische Trauma der betroffenen Tiere wird durch das geltende Recht jedoch nicht abgedeckt und kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die betroffenen Tiere sind andauerndem psychischen Stress ausgesetzt, ausgelöst durch ständige Annäherungsversuche der zur Zoophilie neigenden Menschen. Tiere, insbesondere Hunde und Pferde, werden nach ihrer Verfügbarkeit und Kooperationsbereitschaft ausgesucht und darauf konditioniert, sexuelle Handlungen am Menschen durchzuführen bzw. über sich ergehen zu lassen. Katzen zum Beispiel, werden eher weniger für diesen Zweck verwendet, da sie weniger berechenbar sind und doch öfter ihren “eigenen Kopf besitzen”.

In der Praxis werden für zoophile Handlungen nicht nur eigene Tiere verwendet. Sexuelle Übergriffe auf wilde oder fremde Tiere und ohne das Wissen des Tierhalters sind häufig, wobei die Täter nicht selten aus dem engeren Umfeld des Tiereigentümers kommen. Aber auch das als “Fence-Hopping” (Zaunspringen) bezeichnete Betreten fremder Grundstücke bzw. Eindringen in fremde Häuser oder Ställe, um dort sexuelle Handlungen mit Tieren vorzunehmen, ist nicht unüblich.

Das geltende Tierschutzgesetz greift nur, wenn ein Tier erhebliche sichtbare Verletzungen zeigt

Ist es für den Täter sexuell erregend oder befriedigend, Tieren Schmerzen zuzufügen, sie zu verstümmeln oder gar zu töten, spricht man von “Zoosadismus”, wobei auch hier verschiedene Ausrichtungen bekannt sind. So existiert beispielsweise der Typus des “Viehstechers”, der Kühe, Pferde, Schafe und Ziegen im Rahmen sexueller Handlungen tötet.

Gibt ein Tier sein Einverständnis, wenn ein Mensch seine sexuellen Triebe an ihm abreagiert und es für seine Neigungen missbraucht? Welches Einverständnis gibt beispielsweise die Hündin, die von einem Mann vergewaltigt wird? Hier spielen eher Konditionierung, Ritualausübung und Gewöhnung die entscheidende Rolle – aber nicht die Selbstbestimmung des Tieres.

Selbst wenn das Opfer ohne äußere Verletzungen bleibt, so trägt es gleichsam eines vergewaltigten Menschen psychische Schäden davon. Hundebesitzer, dessen Hunde vergewaltigt wurden, berichten von auffälligen Verhaltensänderungen.

Doch die Lust des Menschen geht noch weiter: Stuten werden spitze Gegenstände in den Hinterleib gestoßen. Sex mit Hühnern beschert Berichten in entsprechenden Internetforen zufolge den größten Lustgewinn, wenn das Tier dabei stirbt, geradezu zerplatzt; die Todeszuckungen wirken angeblich stimulierend. Aale beispielsweise sterben in der weiblichen Vagina einen qualvollen Tod.

Es muss endlich gehandelt werden. Viele europäische Länder, unter anderem auch unsere Nachbarn Schweiz und Österreich haben ihre Tierschutzgesetze entsprechend ratifiziert. In der Schweiz wurde die Würde der Tiere bereits vor einigen Jahren im Grundgesetz verankert.

Quellen und weitere Informationen: https://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/ https://www.million-actions.de/2012/04/17/aktion-frau-aigner-stoppen-sie-den-sexuellen-missbrauch-von-tieren/

Deswegen fordern wir Frau Aigner auf, den sexuellen Missbrauch von Tieren als Straftat im Deutschen Tierschutzgesetz zu verankern!

Tak for din støtte

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Ich glaube das größte Problem ist das viele Menschen denken ein Tiere denkt und fühlt nicht, da haben sie ein Opfer was nicht reden kann aber alle die Tiere haben wissen genau das jedes Tier seine eigene Persönlichkeit hat und um Verhaltensauffälligkeiten festzustellen braucht man nur einen vernünftigen TierPsychologen. Der größte teil der Menschheit ist leider sehr unterbelichtet was Respekt vor anderen Lebewesen betrifft. Meine Hochachtung für die Menschen die sich für Tiere einsetzen und etwas bewirken wollen! Echt unverständlich was hier als Contra gepostet wird!

Ich sag mir das es im Tierschutzgesetz ausreichende Strafverfolgungsmöglichkeiten gibt um Missbrauch zu bestrafen. Ekel und ähnliche Befindlichkeiten sehe ich nicht als Grund das Tierschutzgesetz zu ändern.. Ich sag mir. So lange niemand gequält/gezwungen wird ist es mir egal ob es zu sexuellen Handlungen kommt. Hierbei einvernehmlich. Sogenannte Tiere sind befähigt zu denken, zu fühlen. Man begegne ihnen mit Respekt. Anzumerken ist das es unter den sogenannten Tieren auch zu sexuellen Handlungen über die eigene Spezies hinweg kommt. Wie soll man da verfahren?

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