Regiune: Germania

Deutsche Bahn AG - Einführung eines Sitzplatzanspruchs für Reisende in IC- und ICE-Zügen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
270 270 in Germania

Petiția este respinsă.

270 270 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll durch eine Änderung des § 13 Eisenbahnverordnung erreicht werden, Reisenden einen Sitzplatzanspruch zu gewährleisten, um eine Überfüllung von IC- und ICE-Zügen zu vermeiden.

motive

Die EVO stammt aus der Zeit der Mobilmachung und behandelt Fahrgastrechte äußerst restriktiv. Die Bahn nutzt dies zur Maximierung ihres Gewinn aus: Knappe Ressourcen, steigende Reservierungskosten. Heutzutage sollte ein Sitzplatzanspruch selbstverständlich sein.Gegenwärtige Fassung §13 Eisenbahnverordnung: (1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.Neufassung§ 13 Unterbringung der Reisenden(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Der Reisende hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz in der Wagenklasse seines Fahrausweises. Bei Überbelegung der 2. Klasse muss ihm das Eisenbahnpersonal ohne Mehrkosten einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten.(2) Ist in keiner Klasse Sitzplatz verfügbar, betsteht Entschädigungsanspruch

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știri

  • Pet 1-18-12-9312-009823

    Deutsche Bahn AG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll eine Änderung des § 13 Eisenbahnverordnung (EVO)
    dahingehend erreicht werden, dass für jeden Zugreisenden ein Sitzplatzanspruch
    besteht.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 270 Mitzeichnungen und 79 Diskussionsbeiträge
    sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei
    nicht... mai departe

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