Regione: Germania

Deutscher Bundestag - Einsehbarkeit (online) des offiziellen Wortlauts der UNO-Menschenrechtscharta auf Deutsch in der Bibliothek des DBT

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Supporto 51 in Germania

La petizione è stata respinta

51 Supporto 51 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein offizieller Wortlaut der UNO-Menschenrechtscharta in Deutsch festgelegt wird, der in der Bibliothek des Bundestages jederzeit online einzusehen ist.

Motivazioni:

Der Bundestag ist der oberste Gesetzgeber alias Regulator der BRD. Er hat sicher zu stellen, dass in der BRD die UNO-Menschenrechtscharta ohne Wenn und Aber eingehalten wird.Daher ist es von Nöten, dassin der Politik auf allen Ebenen des politischen Handelns das klar ist. Von der Gesetzgebung des Bundestages bis hinab zu den kommunalen Parlamenten. Dazu gehört gemäß Artikel 1 GG ganz elementar der Text der UNO-Menschenrechtscharta, der eine sinninhaltlich korrekte Übersetzung des englischen Originaltextes zu sein hat. Und der muss jederzeit im Online-Dienst des Bundestages griffbereit sein.Bei meiner Recherche nach einer offiziellen deutschen Übersetzung der UNO-Menschenrechtscharta fand ich im Bundestagsarchiv leider nichts, schon gar keinen offiziellen Text der UNO-Menschenrechtscharta.Gemäß GG Artikel 1 ist die UNO-Menschenrechtscharta aber die Grundlage aller Gesetzgebung des Bundestages. Darum frage ich Sie, die Abgeordneten desBundestages, weiblich wie männlich: Warum wollen Sie die Bürgerinnen und die Bürger im Unklaren lassen, was in der BRD grundsätzlich zu gelten hat?

Link alla petizione

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Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

  • Pet 2-18-02-1101-034896

    Deutscher Bundestag


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
    ein "offizieller Wortlaut" der UNO-Menschenrechtscharta auf Deutsch online
    einsehbar ist.
    Zur Begründung führt der Petent aus, der Bundestag sei der oberste Gesetzgeber
    alias Regulator der BRD. Er habe sicherzustellen, dass in der BRD die UNO-
    Menschenrechtscharta ohne wenn und aber eingehalten wird. Damit sich alle
    Bürgerinnen und ... avanti

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