Deutscher Bundestag - Einstufung von Dokumenten eines Untersuchungsausschusses

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass die Geheimeinstufungen der Papiere, die in Untersuchungsausschüssen angefordert/benötigt werden, zukünftig durch einen unabhängigen Bürgerrechtsanwalt geprüft werden und durch ihn aufgehoben werden können.

Begründung

Die Nachrichtendienste und ihre parlamentarische Kontrolle haben im Zuge der letzten Legislaturperiode nicht der Forderung aus Artikel 10 Grundgesetz genügt, der genannte Verfassungsstaat-Grundsatz war nicht erfüllt: „Weder Politiker noch Institutionen dpürfen dauerhaft von der Kontrolle ausgenommen werden. Auch in Ausnahmesituationen darf es keine Maßnahmen geben, die verdeckt oder außerhalb der demokratischen Praxis ablaufen. Judikative, Legislative und Exekutive müssen ihre Informationen offen legen und sich demokratischer Kontrolle unterwerfen.“ ---Zum Abschluss des NSA-Untersuchungsausschusses hatte der Bundestagspräsident eine Forderung dazu formuliert, die ich mit dieser Petition umsetzen lassen möchte: ---„Lammert will bei der Einstufung geheimer Dokumente künftig die Macht der Regierung beschneiden. Es reiche nicht aus, dass die Regierung selbst definiere, welche Papiere sie für einen Ausschuss als geheim einstufe und sich die Parlamentarier damit zufrieden geben müssten. Der Bundestagspräsident schlug die Einrichtung einer verbindlichen Schiedsstelle vor.“

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-02-1101-044250 Deutscher Bundestag

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Geheimeinstufungen der Papiere, die in
    Untersuchungsausschüssen angefordert/benötigt werden, zukünftig durch einen
    unabhängigen Bürgerrechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls durch diesen aufheben
    zu lassen.

    Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, die
    Nachrichtendienste und ihre parlamentarische Kontrolle hätten während der letzten
    Legislaturperiode gegen den Verfassungsstaatsgrundsatz verstoßen, indem sie selbst
    über die Einstufung geheimer Dokumente... weiter

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