Alueella: Saksa

Deutscher Bundestag - Öffentliche Ausstrahlung ausgewählter Petitionen durch staatliche Fernsehsender

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
85 Tukeva 85 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Petitionen mehr in die Öffentlichkeit gerückt werden. Er möge beschließen, dass staatliche Fernsehsender verpflichtet werden sollen, dass ausgewählte Petitionen von der Eingabe bis zur Lösung öffentlich über staatliche Fernsehsender transportiert werden sollen.

Perustelut

Es ist Teil der Demokratie, Mitspracherecht mit Wahlen durchzuführen. Wenn Wähler jedoch entscheiden sollen, fallen sie oft nur auf die Versprechen der Parteien herein. Medienwirksam wird direkte Demokratie jedoch nicht transportiert. Menschen sehen weniger das Große Ganze, sondern achten nur auf ihre direkte Umgebung und ihre persönlichen Probleme. Wenn Petitionen anonymisiert werden und die Probleme dann ( z. Bsp. Soziale Themen) öffentlich mit Medienvertretern und Live-Übertragungen via TV stattfinden, wird sich das Bild der Politik ändern. Denn dadurch kann jede Partei ihre Stellung zu den ausgewählten Themen direkt und live reagieren. Daraus folgt dann auch, dass Menschen schnell ihre persönlichen Ansichten zu Parteien festigen können und dann dies in Wahlkampf-Zeiten einfließen lassen. Zudem können Medien gleichzeitig auch Magazine produzieren, die als Unterstützung für den Petitionsausschuss dienen und gleichzeitig auch Druck auf Bundesregierung ausüben können.

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Uutiset

  • Pet 2-18-02-1101-042240 Deutscher Bundestag

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass staatliche Fernsehsender verpflichtet werden
    sollen, ausgewählte Petitionen öffentlich auszustrahlen.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, Wähler
    bekämen durch öffentliche Fernsehausstrahlungen der Behandlungen von Petitionen
    ein besseres Verhältnis zu den Parteien; dies würde dem Demokratiegrundsatz
    gerecht werden, worunter auch das Mitspracherecht der Wähler falle.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten... enemmän

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