Regija: Hessen
Obrazovanje

Die Änderung des Erlasses zur zweiten Staatsprüfung in Hessen. Antragsteller: LiV des Landes Hessen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Hessisches Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie
3.417 2.787 u Hessen

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Diese Petition richtet sich an das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie. Die Bitte basiert auf der heute erschienenen Verordnung zur 2. Staatsprüfung für die Lehrämter der Ghrf, Gym, Berufsschulen und alle weiteren Bereiche der LiV-Ausbildung.

Konkret bitten wir, die betroffenen LiV, um eine Änderung der Verordnung und damit um die Anerkennung von erbrachter Leistung und der derzeitigen kritischen Situation. Die Begründung der Forderungen können dem untenstehenden Feld entnommen werden.

Es werden drei mögliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der Prüfung, als Angleichung des 1. und 2. Staatsexamens. Die Bewertungsgrundlagen können die zuvor erbrachten Unterrichtsbesuche sein. Die zurzeit mit insgesamt 60 % bewerteten Unterrichtsbesuche, das Schulleitergutachten und die pädagogische Facharbeit können eine fundierte Grundlage für eine Gesamtnote bilden.

  2. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der 60-Minütigen mündlichen Präsentationsprüfung auf Basis der Unterrichtsvorbereitung. Hierbei absolvieren sie ausschließlich die, nach alter Prüfungsverordnung vorgesehene, mündliche Fallprüfung.

  3. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Umverteilung der prozentualen Verrechnung der Noten. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Unterrichtsbesuche sollen dabei mit 60%, die pädagogische Facharbeit sowie das Schulleitergutachten wie gewöhnlich mit jeweils 10% bedacht werden.

Obrazloženje

Die derzeitige, der Pandemie geschuldeten, Situation erforderte eine Änderung der Prüfungsverordnung für LiV in ganz Deutschland. Besonders hinter den LiV des Prüfungssemesters liegt eine sehr emotionale und belastende Zeit. Diese wird von einigen LiV als "physisch und psychisch ermüdend" beschrieben.

Die lange Ungewissheit über den Ablauf der Prüfung und die dadurch resultierende Handlungseinschränkung belastete viele LiV stark. Am heutigen Tag, dem 09.04.2020, wurden gleichzeitig die Verordnungen für das 1. und 2. Staatsexamen bekanntgegeben. Laut des Präsidenten der hessischen Lehrkräfteakademie wird das 1. Staatsexamen mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Die bestehenden Bewertungen werden also auf eine Gesamtnote hochgerechnet. Dies gilt jedoch nicht für das 2. Staatsexamen.

In dieser Phase der Ausbildung werden die Anwärter, als "reflektierende Praktiker", 1,5 Jahre in 16 Unterrichtsbesuchen überprüft und bewertet. Weiterhin findet das Schulleitergutachten, mit 10% der Gesamtnote eine hohe Bewertung. Nichtsdestotrotz hält das HKM und die Lehrkräfteakademie es für notwendig, die LiV nach 16 Bewertungen, unter dem Einbezug der derzeitigen Ausnahmesituation, nochmals zu Prüfen.

Hier wird jedoch auf Basis der neuen Verordnung ausschließlich die Unterrichtsvorbereitung in einer 60Minütigen mündlichen Prüfung diskutiert. Es werden also Hypothesen besprochen und Fachgespräche geführt. Dies ist jedoch weit vom "reflektierenden PRAKTIKER" entfernt und nähert sich dem "hypothetischen Theoretiker" an. Die Qualität der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung erhält somit eine enorme Bedeutung, wohingegen die Lehrerpersönlichkeit und die Qualität der LiV-SuS-Beziehung in den Hintergrund rücken.

Dies kann und darf jedoch in einer Prüfung zum reflektierenden Praktiker, der Lehrkraft, kaum das Ziel sein.

Bezüglich der Qualität der Unterrichtsvorbereitung ist weiterhin anzumerken, dass sie aufgrund der Schließung von Bibliotheken und der eingeschränkten Kooperation mit Mentorinnen und Mentoren und Mit-Livs vermutlich keineswegs mit der Unterrichtsvorbereitung in anderen Zeiten vergleichbar ist.

Die Wertschätzung der geleisteten Ausbildungszeit kann daher keinesfalls auf Basis einer rein mündlichen, theoretisch und hypothetisch basierten Prüfung beruhen, welche zudem 40 Prozent der gesamten Note ausmacht.

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Novosti

Warum gelten die Umstände die zur Absage der mündlichen Prüfung zum Ersten Staatsexamen geführt haben, nicht auch für die Prüfungen des Zweiten Staatsexamen: "Um die Sicherheit und Gesundheit von mehreren Tausend beteiligten Personen zu gewährleisten, sind alle noch ausstehenden mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen in Hessen abgesagt. Das Wohl aller betroffenen Menschen und die berufliche Zukunft der Kandidatinnen und Kandidaten standen dabei im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Überlegungen."

Könnte es durch diese Petition zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, die länger dauert und letztlich dazu führt, dass die Prüfungen erst in einem halben Jahr stattfinden? Das wäre dann eine noch schlechtere Situation, da womöglich einige der Petenten lieber jetzt mit modifizierter Prüfung das Referendariat abschließen als in einem halben Jahr.

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