Terület: Németország
Polgári jogok

Die Bewertung der Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich definieren

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Bundesjustizministerium und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
63 Támogató 63 -ban,-ben Németország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

63 Támogató 63 -ban,-ben Németország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2021
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtva 2021. 07. 04.
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Es kommt nach aktueller Rechtsprechung bei der Vergütung der Sachverständigen nicht auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand an. Vielmehr ist die Vergütung der Sachverständigen nach einem objektiven Maßstab zu bemessen (vgl. Meyer/ Höfer/Bach, JVEG, 23. Auflage, § 8 Rdnr.8.48).

Diesen objektiven Maßstab gilt es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte in den einzelnen Bundesländern für die Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich zu regeln. 

Indoklás:

Ziel der Anpassung des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) in diesem Jahr war es, unter anderem durch die Erhöhung der Honorarsätze von gerichtlichen Gutachterinnen und Gutachtern, insbesondere qualifiziere Sachverständige in Gerichtsprozessen als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen dauerhaft gewinnen zu können. 

Ein nach Leistung und Aufwand für den Sachverständigen identisches Gutachten wird beispielsweise in Bayern anders vergütet als in Schleswig–Holstein. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zeigen sich insbesondere bei vom Sachgegenstand unabhängigen Inhalten wie der Finanzierung der Seitenanzahl, der im Gutachten verwendeten Zeichen oder der Bemessung der Dauer eines Aktenstudiums.

Diese Diskrepanzen sind in der Praxis nicht nachvollziehbar. Sie sind aus unserer Sicht auf die fehlende Definition des objektiven Maßstabes zurückzuführen. Daher erachten wir es als zwingend erforderlich, bundeseinheitliche, vergleichbare und messbare Richtwerte zur Bemessung des objektiven Aufwands von Sachverständigen zu definieren. Wir regen mit dieser Petition an, eine rechtlich verbindliche Grundlage hierfür im JVEG zu schaffen.

Als Anlage zur Petition, haben wir unter folgendem Link für Sie die wesentlichen Sachverhalte unserer Petition sowie Lösungsvorschläge herausgearbeitet: Petitionserklärung 

Sofern Sie unserer Anliegen unterstützen möchten, bitten wir Sie die hier eingestellte Petition mitzuzeichnen

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    2022. 05. 30. -on,-en,-ön,-án,-én

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    2021. 04. 19. -on,-en,-ön,-án,-én

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