Regiune: Germania
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Die Bundestagswahl auszusetzen bis bis die Verfassungskonformität gewährleistet ist

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
281

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

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  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Die Bundestagswahl ist auszusetzen, da die Wahl vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Sofortige Auflösung der unrechtmäßig gewählten Bundesregierung.

motive

Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden. Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen. Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen. Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen. Alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist."…. (BVerfGE 55, 100) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

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Ich bin Wahlkreiskandiadat dür Charlottenburg - Wilmersdorf in Berlin und parteilos. Ich habe die entsprechenden Unterstützerunterschriften gesammelt, das über 2 Monate. Ich wurde behindert durch das Finanzamt, durch die Leitung des Jobcentes sowie von Mitarbeitern desselben. . Ich darf keine Spendenquittungen wie die "etablierten" Parteien ausstellen. Ich habe den Finanzminister Schäuble angeschrieben und gefragt, wie er dazu stehe, keine Antwort. Die Medien wie ARD - ZDF sowie die Printmedien geben den etablierten Parteien, absoluten Vorang. Verfasssungsgemäß ist dies alles also nicht

Was für ein Unsinn ! Die BRD ist kein Staat, wir haben keine Verfassung und keinen Friedensvertrag. Der dumme Deutsche Michel lässt sich verarschen und schläft weiter seinen naiven Traum vom Rechtsstaat und Demokratie...

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