Regiune: Germania
Trafic și transport

Die Deutsche Bahn AG muss für mobilitätseingeschränkte Menschen attraktiver werden!

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Deutsche Bahn AG
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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Jeder Mensch kann, wann immer er möchte, eine Bahn aufsuchen, einsteigen und losfahren. Im Besitz eines gültigen Tickets, steht jedem die Türe offen. Doch wirklich Jeder? NEIN! 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein rollstuhlpflichtiger Mensch eine kostenpflichtige Nummer anrufen muss, um sich voranzumelden (zur Zeit: 01805/512512)! Es sollte eine kostenfreie Nummer mit einer 0800-Vorwahl eingerichtet werden! 2. Die Zuständigkeit des Rollstuihltransfers vom Bahnsteig in die Bahn und umgekehrt sollte ausgeweitet werden! Im Moment dürfen es wohl nur Mitarbeiter der DB Station & Service. Oft, sehr oft hört man von einem Zugbegleiter: "Das darf ich nicht." ... 3. Jeder große Bahnhof sollte Bahnhofspersonal rund um die Uhr haben, sodass JEDER Mensch sein Recht auf Reisen wahrnehmen kann. Zu mindest zu den Zeiten, zu denen auch Züge fahren! 4. Spontanes Reisen für alle Menschen, so auch Menschen, die einen Rollstuhl zur Fortbewegung benötigen, MUSS realisierbar sein! Ohne Voranmeldung zu einer frei wählbaren Zeit, insofern der Zug fährt, einsteigen und losfahren - klingt einfach, ist es aber nicht! 5. Jeder Zug sollte eine größere Anzahl an Rollstuhlplätzen haben! Im aktuellen ICE 3 existieren gerade mal 1 Platz. Hochmodern aber nicht inklusiv!

Insgesamt muss die Deutsche Bahn AG mehr in die Inklusion im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe, speziell im Reisebereich investieren!

motive

Im Paragraph 10 des allgemeinen Eisenbahngesetzes steht, dass öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Beförderung von Personen verpflichtet, wenn, so im Satz 3, die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen konnte. Das bedeutet, dass die Bahn umgekehrt dazu beitragen KANN, die Umstände zu ändern. Ferner sagt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im §1 aus, dass, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind. Das betrofft, gemäß §2 Abs. 1 Nr 6 und 8, auch soziale Vergnügungen sowie "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum." Und nicht zuletzt verbietet der §3 Abs. 3 eine Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Jedoch ist die oben beschriebene Grundforderung nicht ausschließlich mit Gesetzen zu begründen. Es genügt hier auch den Aspekt der Mitmenschlichkeit und des Prinzips der Brüderlichkeit anzuführen. Das Gefühl, abgewiesen und zurückgestellt zu werden ist unmenschlich und schwer beleidigend! Hinnehmen zu müssen, dass unzählige Menschen nach Kauf eines Tickets in den ICE mit der geringsten Fahrtzeit einsteigen können und ein Rollstuhlfahrer auf einen Zug mit einer 3-fach, 4-fach oder gar 5-fachen Fahrtzeit ausweichen muss, weil kein Platz oder Personal zur Transferhilfe vorhanden ist, ist sittenwidrig und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention im Allgemeinen - erwähnt sei hier nur der Artikel 30 des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen!

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Wieso erstreckt sich die Petiton denn nur auf die Deutsche Bahn AG? Es gibt doch noch andere Verkehrsunternehmen.

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