Rajon : Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
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Die für 2018 geplante Sanierung der Rheinbrücke Maxau muss verschoben werden!

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Verkehrsminister Winfried Hermann, Verkehrsminister Dr. Volker Wissing
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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Die für das Jahr 2018 angekündigte Sanierung der Rheinbrücke Maxau zwischen Wörth (Rheinland-Pfalz) und Karlsruhe (Baden-Württemberg) muss auf mindestens das Jahr 2019 verschoben werden. Die Behörden müssen bis zum 1.10. des Vorjahres der Sanierung umfassend über den Projektablauf mit detailliertem Zeitplan öffentlich und verbindlich informieren. Verbesserungen beim ÖPNV und den Radwegeverbindungen müssen geschaffen werden. Die Ausschreibung (Submission: 29.11.2017) mit vorgegebenem Sanierungsverfahren und konkreter Angabe des Baustoffes (ohne entsprechende Zulassung) und erheblicher Bietereinschränkung muss aufgehoben werden und unter anderen Prämissen neu erfolgen. Einheitliche Geschwindigkeitsvorgaben und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Brücke entlasten die Konstruktion. Weiträumige Umfahrungsausschilderungen für den Schwerlastfernverkehr sind notwendig. Zur Begleitung der Maßnahmen und einer besseren Kommunikation sollte ein Beiratsgremium geschaffen werden, in dem Betroffene - Pendler, Anwohner, Unternehmer etc. - im Dialog beteiligt werden.

arsye

Seit rund 15 Jahren ist klar, dass die 1966 eröffnete Rheinbrücke Maxau grundhaft saniert werden muss, verschärft durch die Anfang der 90er Jahre erfolgte Freigabe des Standstreifens als dritter Fahrspur, die als schwächster Teil der Brücke als "LKW-Spur" fungiert. Einzig erkennbare Maßnahmen der letzten Jahre waren die Aufstellung von immer mehr Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf und vor der Brücke, die dem Stau entgegen wirken sollen. Seit 2015 fragt auch die Bürgerinitiative "Aktionsbündnis Zweite Rheinbrücke" regelmäßig nach Informationen zum Sanierungsablauf, zu im Zusammenhang angekündigten Vollsperrungen und warnt eindringlich vor dem seit dem "Faktencheck" im Planfeststellungsverfahren präferierten, weil experimentellen Sanierungsverfahren mit (ultra)hochfestem Beton. Das Regierungspräsidium hat die Sanierung mit dem hochfesten Beton der Marke Contec Ferroplan als Vorgabe ausgeschrieben, der KEINE allgemeine Zulassung für den Straßenbau hat. Aus dieser Ausschreibung wird ersichtlich, dass vom 2.5.2018 bis 31.12.2019 die Sanierung laufen soll. Nicht terminiert sind die Vollsperrungswochenenden. Unternehmen, Arbeitnehmer, aber auch Gastronomen und Vereine haben keine Planungssicherheit für das Jahr 2018: Urlaubsplanung und -buchung, Planung von Betriebsferien, Baumaßnahmen, Vereinsfesten etc. laufen regelmäßig im letzten Quartal eines Jahres für das Folgejahr. Die Behörden müssen das bei ihrer Planung und Kommunikation berücksichtigen. Angeführte Alternativen durch Verbesserungen im ÖPNV sind nicht darstellbar, allenfalls punktuell. Das Risiko einer dauerhaften Schädigung der Brücke durch die Sanierung besteht. Es stehen keine Alternativen zur Verfügung. Der Ersatzneubau einer Brücke an selber Stelle würde 24-36 Monate dauern. Die Rheinbrücke Maxau hat zwei "konstruktive Schwestern", die Rheinbrücken im zuge der A1 bzw. A40 bei Leverkusen bzw. Duisburg. Beide werden derzeit mit erheblichen Verkehrsbeschränkungen "nutzbar" gehalten, weil Ersatzbauten geplant bzw. projektiert sind. Die Rheinbrücke Maxau muss ebenfalls nutzbar gehalten werden. Dazu muss die Ausschreibung aufgehoben und neu veröffentlicht werden, um auch bewährten und erfolgversprechendere Verfahren wie das SPS-Verfahren eine Chance erhalten. Die Sanierung muss auf mindestens das Jahr 2019 verschoben werden. Die Behörden müssen bis zum 1. Oktober des Jahres vor der Sanierung eine umfassende Projektplanung mit verbindlicher Terminierung veröffentlichen, dabei müssen Eventualitäten mit zusätzlichen Sperrungen vorgesehen werden, die dann ggfs. entfallen können. Arbeitnehmer, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine müssen Planungssicherheit haben. Im Jahr 2018 steht ferner die Sanierung der A5 südlich von Karlsruhe an, ebenso die Sanierung am Rheinübergang Gambsheim. Um die Rheinbrücke Maxau nutzbar zu halten, sind Einschränkungen für den fließenden Verkehr notwendig und machbar. Richtung Pfalz ist für LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, für PKW 100 km/h. Allein die Geschwindigkeitsdifferenz ist ein Risiko. In Richtung Karlsruhe beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW 80 km/h. In beide Richtungen muss das Tempo einheitlich für PKW sowie für LKW festgelegt werden, mit einer maximalen Differenz von 20 km/h. Sinnvoll erscheinen 60 bzw. 80 km/h oder 50 bzw. 70 km/h. Um die Brücke nutzbar zu halten kann auch die rechte Spur geschlossen werden oder für LKW die Nutzung der mittleren Spur vorgeschrieben werden. Für den europäischen Schwerlastfernverkehr sind europäische Trassen festgelegt und benannt, die Rheinbrücke Maxau, die Südtangente durch Karlsruhe und die B10 durch den Pfälzerwald gehören NICHT dazu. Der europäische Schwerlastfernverkehr ohne Start oder Ziel in der Region ist entsprechend umzuleiten bzw. von der Rheinbrücke Maxau auszusperren. Die heutige Verkehrssituation an der Rheinbrücke Maxau ist bereits im Regelfall dramatisch, eine mehrmonatige Einschränkung wäre hochdramatisch, ein dauerhafter Ausfall eine Katastrophe. Die seit 25 Jahren laufenden Planungen für eine Zweite Rheinbrücke sind unabhängig davon voranzutreiben, um zumindest bei der nächsten Generalsanierung in 20 oder 30 Jahren nicht vor dem selben Problem zu stehen.

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Planungssicherheit ist unglaublich wichtig. Erst recht wenn es wie bei der Rheinbrücke Maxau absolut keine Alternative gibt. Deswegen ist die Petition zu unterstützen.

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