Region: Bawaria
Rodziny

Die Großtagespflege (GTP) - ein Konzept muss her: realistisch - vernünftig - praktikabel

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Die Großtagespflege (GTP) – wer nimmt sich ihrer an und entwickelt ein Konzept realistisch – vernünftig – praktikabel?

Die aktuelle Situation der Tagesmütter in der Kinderbetreuung im Landkreis Pfaffenhofen, in Bayern, in Deutschland, besonders die der zwei Tagesmütter, die in einer Großtagespflege (GTP) in angemieteten Räumen Tageskinder gemeinsam betreuen (möchten).

Das BayKiBiG ist hier nicht logisch und unterstützt den Alltag in der GTP nicht. Die Situation der Tagesmütter auch über unseren Landkreis hinaus, hat sich bezüglich der höchst persönlichen Betreuung in Großtagespflegen während des letzten Jahres bedauerlicherweise nicht geändert.

„Höchstpersönlich“ bedeutet, dass nur die Tagesmutter in der GTP, auf die das Tageskind gebucht ist, das Kind wickeln, füttern, bespielen, betreuen darf, das Kind darf somit nicht den Kontakt zu der zweiten anwesenden Tagesmutter suchen. Ein 1- bis 3-jähriges Kind versteht das nicht!

Die Tagesmütter in einer GTP werden somit gezwungen, eine gedankliche Grenzmauer zwischen den Arbeitsbereichen und den Tageskindern zu leben. Der gewünschte und wertvolle familiäre Charakter der Betreuung durch Tagesmütter geht dadurch verloren.

In unserer Kinderbetreuung Paarallel-o in Reichertshofen sind wir derzeit zu 2 Kolleginnen tätig. Grund dafür ist die Höchstpersönlichkeit, das bedeutet unbedingte Anwesenheitspflicht der Tagesmutter, auf die das Kind gebucht ist, auch in dem Fall, wenn nur 5 Tageskinder bzw. sogar weniger (krankheitsbedingt/urlaubsbedingt) für den Tag gemeldet sind.

Eine Tagesmutter bei sich daheim allein darf bis zu 5 Tageskinder neben ihren eigenen gleichzeitig ohne Erzieherausbildung betreuen. Die beiden Tagesmütter in der GTP dürfen nur gemeinsam bis zu 8 Kinder gleichzeitig betreuen,

(5 + 5 = 10 – 2 = 8 ?) Wer nimmt 5, wer nimmt 3 oder müssen beide 4 nehmen?

Falls sie 10 Kinder betreuen wollen, muss eine Tagesmutter auch „Erzieherin“ sein. Der Begriff Großtagespflege passt nun gar nicht mehr, er ist weder „groß“ noch „pflegend“. Wir können nur die Betreuungszeiten anbieten, die wir, jeder für sich, höchstpersönlich auch leisten können, aktuell Tagesmutter 1 von 07:00-13:30 Uhr, Tagesmutter 2 von 07:45-15:30 Uhr.

Zudem müssen die Betreuungsverträge gemeinsam abgewägt werden, damit nie mehr als 8 Kinder zu einem Zeitpunkt anwesend sind. Tageweise Betreuung, welche die Tagesmutter für die Betreuung interessant macht, wird schwierig, da sich auch hier dann Lücken an anderen Wochentagen auftun.

Aufgepasst: Nur 1 Vertrag darf aktuell zeitlich unter 2 Tagesmüttern aufgesplittet werden. Die Planung ist schwierig, da immer mehrere Anfragen vorhanden sind, man muss sich für ein Tageskind entscheiden. Hinzu kommt, dass dann der Moment erfüllt sein muss, dass jede der beiden Tagesmütter mindestens 10 Stunden in der Woche das Kind betreut. Das verpflichtet wiederum die Eltern, mindestens für 20 Stunden buchen zu müssen.


Was ist, wenn die Tagesmutter ausfällt, durch Krankheit, Urlaub, Termine, Belange der eigenen Kinder?

Thema Ersatzbetreuung:

  • Verursacht dem Staat zusätzliche Kosten, da er die Ersatztagesmutter zusätzlich bezahlen muss. Eltern, die keinen Ersatzbetreuungsbedarf haben (da Großeltern o. a. kurzfristig zur Verfügung stehen), werden gezwungen, in dem Anmeldeformular dennoch die Ersatzbetreuung zu bestätigen / Rechte der Eltern?)
  • Lange Anfahrtswege zum Ersatzbetreuungsort: Rohrbach, Wolnzach, Pfaffenhofen(10-20 km)
  • Was ist, wenn die Ersatztagesmutter auch erkrankt bzw. verhindert oder im Urlaub ist?

Fortbildungen der Tagesmütter:

  • jährlich 15 Unterrichtseinheiten (Kurse in Pfaffenhofen) verpflichtend,
  • Aufwandsentschädigung (Freizeit, Fahrtkosten) nicht vorhanden,
  • bei Nicht-Erbringen der 15 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr wird der Qualifizierungszuschlag in Höhe von 10% nicht gezahlt oder gar die Pflegeerlaubnis entzogen.

Unser Modell-Vorschlag: GTP praktikabel / GTP spart dem Staat Geld:

  • 3 Tagesmüttern betreuen die Tageskinder gemeinsam in der GTP, mit GbR-Vertrag, jeweils 2 Tagesmütter gleichzeitig, im Schichtbetrieb. Das Betreuungsangebot läuft von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis Donnerstag, freitags bis 15:30 Uhr.

  • Jeden Morgen ist die Tür der GTP für die Familien zuverlässig geöffnet, auch bei Krankheit, Urlaub oder Ausfall einer Kollegin, da immer die jeweils Dritte im Interesse der GEMEINSCHAFT einspringt.

  • Das Thema Ersatzbetreuung braucht es dabei nicht. Die Ersatzbetreuung kostet unseren Staat zusätzliches Betreuungsgeld, welches sich einsparen ließe. Das Betreuungsgeld aller Tageskinder läuft auf das Konto der GbR, ein monatlicher Stundenlohn (ca. € 12,50) errechnet sich ungefähr, "verdient" wird nur durch Anwesenheit, die für die Tagesmutter verpflichtende 30-Tage-Regelung (Krankheit + Urlaub) ist eingeplant/berücksichtigt worden, ein zuverlässiges und gerechtes Modell.

Uzasadnienie

Stabile und empathische Betreuungsplätze werden benötigt!

Die Vorgaben der Großtagespflege sind aktuell von dem Modell "Tagesmutter im Privathaushalt" übernommen worden, zumindest in den Pflichten, nicht aber in den Rechten (2 Tagesmütter in der GTP dürfen gemeinsam gleichzeitig nur bis zu 8 Kinder betreuen, obwohl eine TAGESMUTTER zugestanden wird, bis zu 5 Kinder gleichzeitig zu betreuen).

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