Regio: Gemeinde Brechen / Hessen
Afbeelding van de petitie Die Reusch darf nicht dem Kiesabbau zum Opfer fallen – keine Aufhebung des Naturschutzgebietes
Milieu

Die Reusch darf nicht dem Kiesabbau zum Opfer fallen – keine Aufhebung des Naturschutzgebietes

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Regierungspräsidium Gießen
239 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

239 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Im Rahmen eines durch die Firma „Kieswerk Werschau GmbH & Co KG“ per Antrag vom Frühjahr 2016 angestrengten bergrechtlichen Verfahrens zur Ausweitung des Abbaus von Quarzkies wurde das per Verordnung vom 21.7.1983 geschaffene Naturschutzgebiet „Die Reusch von Werschau“ mit Verordnung vom 13.7.2016 durch das Regierungspräsidium Gießen aufgehoben. Der Grundlage dieser Entscheidung widerspreche ich.

Da zu der Entscheidung keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat, lediglich Grundbesitzer wurden vorab über den Antrag informiert, bleibt als einziger Ausweg für die betroffenen Bürger das Einreichen einer Petition nach Art 16 der Hessischen Verfassung.

Reden

Das genannte bergrechtliche Verfahren bezieht sich auf die Ausweitung des bestehenden Kiesabbaus der Kieswerk Werschau GmbH & Co KG um ein sog. Nordfeld, im Wesentlichen angrenzend an das heutige Naturschutzgebiet und ein sog. Südfeld in ca. 3 km Entfernung vom Naturschutzgebiet, in unmittelbarer Nähe zur Ortslage in Werschau. Das Verfahren ist aktuell noch laufend, eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bislang ebenfalls noch nicht stattgefunden. Daher sind die zugehörigen vollständigen Antragsunterlagen auch noch nicht bekannt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine Befreiung gem. §67 Abs.1 BNatSchG von den Verboten der Verordnung über das NSG Die Reusch von Werschau“ beantragt. Aus den im Zusammenhang mit der Aufhebung des Naturschutzstatus den Grundstückseigentümern zugegangenen Informationen zur Ausweitung des Kiesabbaus sowie der bislang stattgefundenen Öffentlichkeitsinformation wird ersichtlich, dass die beanspruchte Fläche künftig im Wesentlichen für einen Absetzteich im Rahmen des Abbaus im ca. 3km entfernten Südfeld genutzt werden soll. Da die Fläche aus einem ehemaligen Kiesabbau stammt ist sie bereits ausgekiest und kann nicht mehr der Rohstoffsicherung dienen.

Für die Aufhebung eines bestehenden Naturschutzgebietes gem. §67 Abs.1 BNatSchG bedarf es besonderer Anforderungen. Besondere Anforderungen ergeben sich dabei zunächst insbesondere an die Alternativenprüfung. Diese wird im vorliegenden Auszug aus den Antragsunterlagen zwar erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt. Aus den bislang bekannten Informationen sowie der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten wird nicht zwingend transparent, inwiefern eine Aufhebung des Naturschutzgebietes unvermeidlich ist. Dies wäre jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Aufhebung. (a) Selbst bei Durchführung der Erweiterung des Kieswerks ist in Frage zu stellen, warum es keinerlei Alternativen zur Anlage eines Teiches ausgerechnet im Bereich des Naturschutzgebietes geben soll. Aus früheren Phasen des Kiesabbaus stehen noch ausreichend viele Flächen zur Verfügung, die bislang entweder noch überhaupt nicht renaturiert worden sind bzw. aktuell landwirtschaftlich genutzt werden; somit zum heutigen Zeitpunkt ein geringeres Artenreichtum aufweisen als die Flächen des aktuellen Naturschutzgebietes. (b) Darüber hinaus ist das gesamte Anliegen der Ausweitung des Kiesabbaus in Zusammenhang mit der dazu notwendigen Aufhebung des Naturschutzgebietes in Frage zu stellen. So existiert in der Gemeinde Brechen ein weiterer Kiesabbau, mit dem das Ziel der regionalen Rohstoffsicherung grundsätzlich erfüllt ist auch ohne Rückgriff auf ein Naturschutzgebiet.

In der vorliegenden Begründung wird damit argumentiert, dass in ferner Zukunft, nach Beendigung des Kiesabbaus, ein besseres, den ursprünglichen Zielen mehr entsprechendes Naturschutzgebiet als zum heutigen Tage entstehen wird. Diese Argumentation ist für die Aufhebung des bestehenden Naturschutzgebietes jedoch nicht stichhaltig insofern es weitere Alternativen gibt, die die Aufhebung und Zerstörung des Naturschutzgebietes vermeiden können. Auch im Antwortschreiben des RP an einen der Grundstücksbesitzer, der bereits auf die fehlende Alternativenprüfung hingewiesen hat, wird auf Details dieser Prüfung bzw. erfolgte Abwägungen nicht eingegangen. Es werden lediglich allgemeine Gründe des Kiesabbaus und die angebliche Unvermeidbarkeit der Aufhebung in Zusammenhang mit der beabsichtigten Genehmigung eines Kiesabbaus wiederholt. Diese Antwort ist aus oben genannten Gründen nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich.

Weiterhin fehlt zu der Entscheidung jegliche naturschutzbezogene unmittelbare Kompensation für die Aufhebung des Naturschutzgebietes. Auch diese sind aus meiner Sicht Grundvoraussetzung im Rahmen der Aufhebung eines Naturschutzgebietes. Mit der Aufhebung des Naturschutzgebietes gehen zum heutigen Zeitpunkt wertvolle, seit Jahren naturbelassene Flächen verloren. Neben der Bedeutung für Fauna und Flora ist auch der Bedeutung als Naherholungsgebiet Rechnung zu tragen. Gerade in der durch die BAB 3 und die ICE-Trasse Frankfurt-Köln sehr eingeschränkten Gemeinde Brechen ist das Naturschutzgebiet ein wichtiger Faktor für die Bevölkerung. Für diesen Entfall wird lediglich eine Kompensation in ferner Zukunft nach Beendigung des Kiesabbaus in Aussicht gestellt. Eine unmittelbare Kompensation erfolgt nicht. Auch aus dem Grund der fehlenden Kompensation ist die Rechtmäßigkeit der Entscheidung mithin anzuzweifeln.

Stattdessen wäre der Charakter des Gebietes, das aufgrund seiner jahrzehntelangen Entwicklung heute unberührte Natur ist, zu aktualisieren: hier hat sich ein schützenswerter Lebensraum entwickelt, der sich meines Erachtens für den Status als FFH-Gebiet qualifiziert.

Ich bitte daher, die Aufhebung des Naturschutzgebietes nicht zuzulassen und das Regierungspräsidium Gießen aufzufordern, die erfolgte Aufhebungsverordnung vom 13.7.2016 zurückzunehmen.

Bedankt voor je steun

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Nieuws

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

Meer over het onderwerp Milieu

5.199 handtekeningen
63 dagen overblijvend

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen