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Billede af andragendet Die Verjährungsfristen bei Sex.Missbrauch und misshandlungen von Kindern in Kinderheimen abschaffen.

Die Verjährungsfristen bei Sex.Missbrauch und misshandlungen von Kindern in Kinderheimen abschaffen.

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Gerichtshof Karlsruhe und Europäischer Gerichtshof Strasbourg
9 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Tausende ehemaliger Keimkinder haben Jahrelang teils aus Angst vor Repressalien geschwiegen über sex.Missbrauch,Folter,schweren Misshandlungen,Kinderarbeit Medizinischen versuchen u.a. Medikamentenversuchen in den 50ziger u.60ziger Jahren. Die Deutschen Justizbehörden machen es sich bei der vielzahl der Opfer zu einfach alle Verfahren Einzustellen.Wenn u.a. Folter mit im spiel war dürften diese Verfahren nicht Eingestellt werden.täter werden einfach nicht verfolgt,wenn die 30 jahre vergangen sind, das opfer immer noch Leiden,und den Mut nach Jahren finden sich zu dem Missbrauch zu äusern ist schwer genug-die Einstellung dann der Verfahren ist ein Schlag ins gesicht zumal die Kinderheime dann so tuhen als ob nichts passiert wäre. die Verjährung muss auf 50 Jahre erhöt werden auch für die heutigen Opfer auch diese müssen Anerkennung finden.In anderen Europäischen Ländern wird ganz anders mit solchen Vorkommen umgegangen die Bundesrepublik hatte immer schon probleme mit der Aufarbeitung solcher Skandale wenn es nach denen ginge würde man es lieber tot schweigen.

Begrundelse

weil dieses Thema wichtig ist und vor allem diese Geschundenen Menschen die ein Leben- lang geschunden durchs Leben gehen mussten die leuten wie Nonnen,oder Kirchlichen Einrichtungen Anvertraut wurden und dann dort Sex.missbraucht wurden,schwer Arbeiten mussten schwer bestraft wurden teils gefoltert.Wenn Man ein Kleinen Jungen von 8 Jahren auf einer Speichertreppe im Dunkeln und dann gefesselt 150 Tage Einspeert und diesen Füttern lässt.Wenn man ein solches Kind auf einer Speicherzelle 445 Tage wegspeert ohne das er an der Schule teilnehmen darf nur weil er sich an die Polizei und seinen Eltern gewendet hat nach dem man ihn sex.mehrfach Missbrauchte,ein solches Kind dann wegzuspeeren solch ein Verbrechen darf auch nach 30 Jahren nicht Verjähren denn diese was da passierte Lebt in dem Heutigen Mann ein Lebenlang weiter,und kann nicht mal Verarbeitet werden weil man die Verfahren Einstellt.dies stellt ein weiteres verbrechen dar da es für solche Personen keine plattform gibt,auf der sie ihr Erlebtes Verarbeiten können. daher sollte die Gesetze der Verjährung geändert werden.

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Betroffene von sexueller Gewalt sind für ihr ganzes Leben an Körper, Geist und Seele geschädigt. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, eine Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht zu fordern. Betroffene leiden an den Folgen bis zu ihrem Lebensende, deshalb müssen auch Täter lebenslang für ihre Taten bestraft werden dürfen. Weiterhin muss es eine Melde- und Anzeigep?icht geben. Ebenso angemessene und gerechte Entschädigungen und mehr Schutzraum für Betroffene von Gewalt. Dafür setzt sich auch netzwerkB ein!

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