Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - TV-Beeinträchtigungen durch digitales Radio

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., daß I. digitales Radio deutschlandweit nicht auf den Frequenzen der ARD gesendet werden darf, II. unabhängig von der Übertragungsart öffentliche Sender in der gleichen Qualität zu empfangen sein müssen wie private Sender, III. der Empfang von öffentlichen Sendern für die ganze BRD in gleicher Qualität zur Verfügung gestellt und garantiert werden muß !

Begründung

  1. Seit Weihnachten 2011 ist es für tausende von Hessen praktisch unmöglich, über ihren Kabelanschluß ARD und ZDF in gewohnter Qualität zu empfangen.
  2. Die Störungen werden durch digitale Radio-Sender, sogenanntes DAB + verursacht , die auf den Frequenzen der ARD und des ZDF senden.
  3. Alle Bürgerinnen und Bürger der BRD haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf ein qualitativ gleichwertigen Empfang des öffentlichen Fernsehens.
  4. Für die Übertragungstechnik ist gemäß Art. 73 GG Abs. 7 der Bund vernatwortlich. (Bundesrecht bricht Landesrecht).
  5. Die Störung des Empfangs stellt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG.eine Behinderung der Presse- und Meinungsfreiheit dar .
  6. Der schlechte Empfang der ARD und des ZDF in Hessen stellt gemäß Art. 3. Abs. 3 eine Diskriminierung und Behinderung dar.
  7. Der schlechte Empfang ist entgehn Art. 2 Abs.2 GG für die Augen gesundheitschädlich und verursacht Kopfschmerzen und somit verfsaaungswidrig. Im Übrigen verweise ich auf diesbezügliche Urteile des Bundesverfassungsgerichtes:

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-9021-035817Dienstleistungen im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird der schlechte Empfang von ARD und ZDF beanstandet und ein
    deutschlandweit qualitativ gleichwertiger Empfang des öffentlich-rechtlichen
    Fernsehens gefordert. Ferner dürfe das digitale Radio zukünftig nicht mehr auf den
    Frequenzen der ARD gesendet werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, seit Weihnachten
    2011 sei es für tausende hessische Landesbürger unmöglich, über ihren
    Kabelanschluss ARD und ZDF in gewohnter Qualität zu empfangen. Die... weiter

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