Bürgerrechte

Diesen Volksentscheid Verfassung möge die Bundesregierung uns zur Entscheidung vorlegen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das Grundgesetz hat viele Schwächen. Mehrere Bürgerinitiativen arbeiten mit hochmodern ausgerichteten im besten Sinne sozialdemokratischen Verfassungsgebenden Versammlungen an neuen, besseren Verfassungsentwürfen, die durch Volksentscheide reduziert werden sollen zu der einen neuen Verfassung. Wir haben hier einfach mal einige der vorläufigen Vorentwürfe genommen und für diese erste Petition verwendet.

Bitte wählen Sie aus, ob und welche Versionen der PRÄAMBEL und der ersten Artikel (siehe Begründung) Ihnen besser gefallen als die bisherigen Versionen im Grundgesetz und schreiben Sie diese Zahl plus Buchstaben bitte in Ihren Kommentar und informieren Sie so die Bundesregierung, ob ein solcher Volksentscheid Verfassung wirklich gewünscht ist und welche Nummer und welche Buchstaben Sie bevorzugen gegenüber dem Grundgesetz, z.B. 2cg oder 3bh.

Präambel

1

Durch diese neue Verfassung wird die Entscheidungshoheit erstmals auf diesem Planeten tatsächlich und faktisch in die Hände der Bevölkerung bzw. Wähler und Wählerinnen gegeben und GEMEINWOHL-orientiertes Handeln in allen Gesellschaftsteilen bzw. -sparten die Regel.

Wesentlich für eine dem Volkssouverän angemessene Entscheidungsfindung garantiert der Staat ab sofort "Argumentefreiheit", eine „Freie Argumente-Kultur“ für jedes sachliche Argument, also eine neue echte Debattenkultur. Ab jetzt geht es nach den besten Argumenten für das Gemeinwohl aller, bei Offenheit für wechselseitige sachliche Kritik bzw. „Einander-Falsifizieren“.

Erwogen werden ca. 6 zusätzliche demokratisierende Elemente, z.B. ein gemeinWOHL-orientiertes Wahlrecht, die „WOHL-Fühl-Stimme“ als "Dauer-Volksentscheid", womit die Menschen an Bundeswahlleiter bzw. Landeswahlleiter übermitteln können, wie sich ihr Wohlfühlen verbessert oder verschlechtert. Statistisches Bundesamt bzw. Landesämter würden dann alle Belohnungen für ALLE gesellschaftlichen Sparten (Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, Polizisten, Richter, (Staats-)Anwälte (aller Geschlechter), Gesundheits-, Nahrungs-, Wasser-, Pflege-, Sozial-, Bau- und Warenhersteller-Sparten, usw.) anhand der WOHLfühlstimmen-Entwicklungen der jeweiligen Kunden, Mitarbeiter und Anwohner berechnen.

2

Kraft ihres Rechts auf die verfassungsgebende Gewalt geben sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft Deutscher Länder diese als GesellschaftsFAIRtrag zu verstehende Verfassung, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbstbestimmt erarbeitet und in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Hiermit wird die Vorgabe des Artikels 146 des Grundgesetzes vom 23.5.1949 vollzogen.

3

Mit BLICK auf die lange Geschichte unseres Landes wie auch der ganzen Welt, GESTÜTZT auf langbewährte, geliebte und identitätsstiftende Traditionen, BESONNEN geworden durch viele leidvolle Erfahrungen in der Vergangenheit - insbesondere auch durch verschiedene Gewaltherrschaften - gedenkend an die vielen grausamen Opfer, die diese forderten, JETZT geleitet von dem festen Willen, der Gerechtigkeit und dem Frieden ALLER sowie der Bewahrung der gesamten Schöpfung zu dienen, hat sich die VOLKSGEMEINSCHAFT in unserem Lande - dank endlich stattgefundener friedlicher Umwälzungen - nun in völlig freiem und friedlichem Selbst-Bewusstsein, gemeinsam als SOUVERÄN das Recht auf SELBST-BESTIMMUNG ausübend, diese VERFASSUNG gegeben und damit gleichzeitig die Bedingungen des letzten Artikels des vormaligen Grundgesetzes, Artikel 146, erfüllt. WIR fühlen uns dabei einzig verpflichtet der liebevollen Kraft- und Wirkmacht, die uns alle ins Lebendig sein gebracht hat sowie unserem kontinuierlich gepflegten und sich weiterentwickelndem individuellen wie auch gemeinschaftlichen Ge-Wissen und der LIEBE zu ALLEM und ALLEN, die uns in diesem Leben begleiten, einschließlich uns selbst: Ein jeder und jede dienend dem WOHLE und der ENTWICKLUNG von ALLEN und ALLEM.

4

Aus dem Bewusstsein ihres höchsten Rechts als Menschen und auf der Grundlage des Völkerrechts und des Rechts auf die verfassungsgebende Gewalt geben sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft Deutscher Länder diese als Gesell-schaftsFAIRtrag zu verstehende Verfassung, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbstbestimmt erarbeitet und in freier Entscheidungbeschlossen worden ist. Grundlage dieser Verfassung ist die Einsicht, dass die Freiheit eines jeden Menschen unabdingbar zu gewähren ist und die Freiheit eines jeden Menschen nur soweit reicht, bis sie die Freiheit eines anderen Menschen berührt. Diese Verfassung repräsentiert ebenso das Bewusstsein, dass alle individuellen als auch gemeinschaftlichen Handlungen immer dem Wohle aller sowie der Mitwelt und der Erde, als unser aller Lebensgrundlage, zu dienen haben.

Weiter geht es in der Begründung mit den ersten Artikeln der Verfassung.

Begründung

Zu den ersten Artikeln der Verfassung

I. Grundrechte und -pflichten

a

Art.1 - WOHLfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und WOHLstand der Bevölkerung sind oberstes Gesellschaftsziel

WOHLfühlen, Gesundheit, Langlebigkeit und WOHLstand müssen, wo immer möglich, gemessen werden und zur Lenkung aller Gesellschaftsteile hin zum GUTES-TUN eingesetzt werden. Diesbezügliche Informationen und alle anderen dürfen und werden zukünftig ausschließlich zur Steigerung des GemeinWOHLs der Bevölkerung verwendet werden, für nichts anderes.

(2) Nur durch besonnenes Schützen, Pflegen und Bewahren der Natur lässt sich WOHLfühlen, Gesundheit und Langlebigkeit der Menschen steigern, also wird auf die in Absatz (1) genannte Weise für die Natur ausreichend gesorgt werden durch alle Wirtschafts- und Gesellschafts-Teile.

b

Art. 1 - Ehrfurcht vor dem Leben

(1) Unter besonderer Vorrangstellung sind die Würde aller Menschen und deren natürliche Lebensgrundlagen auf höchste Weise zu schützen.

(2) Der Mensch hat auf Grund seiner Stellung in der Welt eine besondere Verantwortung für den Planeten: Bewahrung, Schutz und Pflege für seinesgleichen sowie die vorhandene belebte und unbelebte Natur.

c

Das Recht auf freie Rede ist das wichtigste Recht, welches wir besitzen und der absolute Grundpfeiler des Westens. Wird dieses nicht ausdrücklich geschützt, ist eine friedliche Auseinandersetzung im politischen Raum unmöglich.

d

(1) Leben, Gesundheit und Menschenwürde aller Menschen sind unantastbar und nicht verhandelbar.

(2) Der Mensch hat auf Grund seiner Stellung in der Welt eine besondere Verantwortung für den Planeten: Bewahrung, Schutz und Pflege für seinesgleichen sowie die vorhandene belebte und unbelebte Natur.

Artikel 2 (Schutz des Gemeinwohls)

e

(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis der Bevölkerung, ihres WOHLfühlens, ihrer Gesundheit, Langlebigkeit und ihres WOHLstandes einen absoluten Vorrang. Wer diesbezügliche Schäden verursacht, wird für sein Handeln durch Reduktion der zukünftigen "VERDIENSTZUSCHÜSSE" sanktioniert, sodass danach dem Gemeinwohl bestmöglich gedient werden muss und wird.

(2) Wer Schäden an den Kunden, Mitarbeitern und Anwohnern verursacht, wird für sein Handeln durch Reduktion der zukünftigen Verdienstzuschüsse zur Verantwortung gezogen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls werden die Gemeinwohl-Systematik der Gemeinwohl-orientierten Wirtschafts-Ordnung nach den www.NextScientistsForFuture.de GWO und die GWÖ-Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.

f

(1) Bei allen ökonomischen Aktivitäten hat das Schutzbedürfnis von Mensch, Tier und Umwelt einen absoluten Vorrang vor Gewinninteressen. Wer soziale Schäden oder Umweltschäden verursacht, wird für sein Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen und sanktioniert, sofern das Handeln absichtsvoll oder grob fahrlässig dem Gemeinwohl schadet.

(2) Wer soziale System-Schäden oder Umweltsystemschäden verursacht, wird für sein Handeln steuerlich bei akzeptablen und rechtlich bei inakzeptablen Folgen zur Verantwortung gezogen. Der Urheber ist verpflichtet, inakzeptabel entstandenen Schaden des Gemeinwohls zu beseitigen. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird die Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.

g

(1) Der Schutz aller Kreatur und der natürlichen Lebensgrundlagen muss immer gewährleistet sein. Wer durch eigenes Handeln dagegen verstößt, muss mit deutlichen Sanktionen rechnen.

(2) Ziel ist eine Gemeinwohlökonomie, wie sie von Christian Felber postuliert wird.

h

Schutz des Gemeinwohls

(1) Bei allen Aktivitäten hat der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt (Pflanzen, Wasser, Luft...) den absoluten Vorrang vor jeglichen Gewinninteressen. Jeder Mensch ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Wer soziale, gesellschaftliche Schäden, an Mensch, Tier oder Umweltschäden verursacht, wird für sein Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen und beraten, geschult oder sanktioniert.

(2) Wer in Abs.1 genannte Schäden verursacht, wird für sein Handeln steuerlich bei akzeptablen und rechtlich bei inakzeptablen Folgen zur Verantwortung gezogen. Der Urheber ist verpflichtet, inakzeptabel entstandenen Schaden des Gemeinwohls zu beseitigen gemäß der ihm zugekommenen Beratung und Schulung. Zur Maßgabe des Gemeinwohls wird momentan, bis auf weiteres, die Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber verwendet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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