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Diskussion der Corona Verordnung Baden-Württemberg im Landtag

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Peticija je upućena na
Landtag von Baden-Württemberg
33 Potpora 26 u Baden-Württemberg

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Mit dieser Petition soll der Landtag Baden-Württembergs für den Fall einer Verlängerung der CoronaVO über den 20.April 2020 hinaus aufgefordert werden, die Gewährung der verfassungsgemässen Ordnung sicherzustellen, indem er mit den dem Landtag zustehenden Rechten und Mitteln die Landesregierung davon abhält, grundrechtswidrige Eingriffe vorzunehmen oder bereits erfolgte grundrechtswidrige Eingriffe fortzuführen.

Obrazloženje

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit dem Erlass der Corona-Verordnung vom 17.März 2020 richtig gehandelt.

Nun hat die Landesregierung am 9. April erneut ohne Diskussion im Landtag und ohne breite öffentliche Diskussion die Corona-Verordnung geändert, obwohl mit der Corona-Verordnung schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte vorgenommen wurden und weiterhin vorgenommen werden.

Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit und damit auch der Schutz unserer medizinischen Infrastruktur vor Überlastungen muss im Vordergrund stehen. Der Ministerpräsident des Landes hat aber nicht recht, wenn er behauptet, „Not kennt kein Gebot“ (Interview Badische Zeitung 10.4.2020).

Unsere Verfassung kennt Gebote, auch und gerade in der Not:

  1. Die Landesregierung darf nicht wesentlich Gleiches ungleich behandeln,
  2. die Landesregierung darf nur geeignete Mittel einsetzten und
  3. auch und gerade in der Notsituation, muss die Landesregierung in der Abwägung widerstreitender Rechtsgüter die größtmögliche Grundrechtsverwirklichung anstreben.

Mit der Corona-Verordnung verstößt die Landesregierung gegen diese Gebote.

Die Beschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum, das Verbot von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen soll nicht kritisiert werden, aber die Landesregierung misst mit zweierlei Maß, weil ein ganzer Katalog von Einrichtungen aufgestellt wird, die ohne weiteres weiterbetrieben werden könnten, wenn dieselben Regeln, die für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten, in diesen Einrichtungen gelten würden.

Drogeriemärkte mit ihrem breiten Angebot sind vom Verbot ausgenommen, der kleine Schreibwarenladen und das kleine Spielzeuggeschäft bekommen noch nicht einmal die Chance nachweisen zu dürfen, dass die Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum eingehalten werden können und die Öffnung ihres Geschäfts gestattet werden kann.

Sportstätten und Sportanlagen werden generell geschlossen, ohne dass deren Betreibern die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass die Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum eingehalten werden können und die Öffnung unter diesen Bedingungen gestattet werden kann.

Dies ist nicht nur ungerecht, die Geeignetheit dieser Eingriffe ist mehr als nur fraglich. Die der Landesregierung zur Verfügung stehenden epidemiologischen Daten (gemeldete Infektionen, Letalität) sind nicht annähernd geeignet, die Ausbreitung und das Ausbreitungsmuster der SARS-CoV-2/Covid-19-Pandemie halbwegs genau zu beschreiben. Daher können diese Daten nur höchst eingeschränkt zur Absicherung weitreichender und einschneidenden Entscheidungen dienen. Die Zahl der gemeldeten Infektionen hat eben nur eine geringe Aussagekraft, weil bislang kein populationsbezogener Ansatz gewählt wurde, die Zahl auf einen zurückliegenden Zeitpunkt verweist und eine hohe Rate nicht getesteter und asymptomatischer Infizierter anzunehmen ist. Diese Rate kann aber nicht halbwegs zuverlässig eingeschätzt werden, weil kein populationsbezogener Ansatz verfolgt wird.

Die Landesregierung hat auf der Grundlage des nationalen Pandemieplans Kenntnis um die herausragende Bedeutung eines populationsbezogenen Ansatzes um Ausbreitungsmuster und Ausbreitungsrate der Pandemie annähernd festzustellen und verfolgen zu können, bleibt jedoch untätig.

Der Ministerpräsident des Landes hat nicht nur Unrecht mit seiner Feststellung „Not kennt kein Gebot“, die Landesregierung setzt mit der anhaltenden Untätigkeit, populationsbezogene Ansätze zur Ausbreitung der Pandemie zu verfolgen, obwohl das Auftreten von Covid-19 durch ein lokales Herdgeschehen bestimmt ist, die Zukunft des Landes aufs Spiel.

Erste Erkenntnisse aus derartigen populationsbezogenen Ansätzen zeigen auf, dass verbesserte und genauere Möglichkeiten bestehen, die Ausbreitung und Ausbreitungsmuster festzustellen und damit die Aufhebung von Quarantänisierungen steuern und vornehmen zu können.

Dies würde der Landesregierung auch erlauben, in Abwägung aller widerstreitender Rechtsgüter die größtmögliche Grundrechtsgewährung anzustreben, den bislang haben die Maßnahmen der Landesregierung sicherlich dazu beigetragen den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit vor Covid-19 sicherzustellen, diese Maßnahmen haben aber auch zu viel Leid geführt, Angst der Mitbürgerinnen und Mitbürger vor medizinischer Behandlung, Vereinsamung und negative Auswirkungen der sozialen Isolation von Familien, einhergehend mit Missbrauch und häuslicher Gewalt.

Eine breite Diskussion kann auch dazu beitragen, die Umsetzung der Maßnahmen der Landesregierung kritisch zu beleuchten. Polizeibeamte fahren zu zweit auf Streife und kontrollieren zu zweit, on der Schreibwarenladen um die Ecke keine verbotenen Geschäfte betreibt. „Im Zeppelin“ (Stuttgarter Zeitung vom 8. April 2020) unter Einhaltung der Abstandsregeln stellen sogar 6 Beamte sicher, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, hier kennt Not wirklich kein Gebot.

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Novosti

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die Landesregierung hat noch nicht einmal die Abgeordneten über die neuste Verschärfung der CoronaVO - shut-down für Zahnärzte - informiert. Es ist höchste Zeit für eine öffentliche Debatte im Landtag.

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