Familie

DÜSSELDORFER TABELLE braucht selbe Anzahl Stufen für Betreuungszeit, wie es für Einkommen gibt.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
221 Unterstützende 219 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

221 Unterstützende 219 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das OLG Düsseldorf soll die fehlende Hälfte zur Düsseldorfer Tabelle ergänzen.

Begründung

Betreuungsunterhalt und Barunterhalt sind gleichwertig.

Die Düsseldorfer Tabelle hat eine feine Abstufung nach Einkommen.

Es gibt jedoch keine solche Abstufung nach Betreuungsumfang.

Wie viel Betreuungszeit / Umgangszeit ist heute die Grundlage?

Weil Betreuungsunterhalt und Barunterhalt gleichwertig sind, muß diese Zeit (das Verhältnis der Zeit bei dem Vater zu der Zeit bei der Mutter) Berücksichtigung finden, in gleicher feiner Abstufung wie das Einkommen.

Daraus kann weiterhin resultieren: wer mehr Umgang mit den Kindern hat, muß weniger Barunterhalt zahlen, wer weniger Umgang hat, muß zugunsten der Kinder mehr Umgangszeit bekommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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