Familie

Düsseldorfer Tabelle nur gültig für einen Zeitanteil von mindestens 35 Prozent.

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Die Düsseldorfer Tabelle soll erweitert werden um einen Zeitanteil:

So muss der heutige Geldwert in der Tabelle für eine Umgangszeit von mindestens 35% gültig sein. Wenn das Kind weniger als diese 35% beim zahlenden Elternteil ist, muss der Kindesunterhalt entsprechend angepasst werden.

Dabei trägt der Elternteil, der weniger als diese 35% Umgang will, auch die finanzielle Verantwortung: will der zahlende Elternteil weniger als 35% Umgang, muss er entsprechend mehr zahlen. Und will der Residenzelternteil weniger als 35% Umgang bei dem anderen Elternteil, so bekommt er entsprechend weniger Kindesunterhalt, bis hin zu garkeinem.

Somit stellt sich im Laufe der Zeit ein, dass Kinder mindestens 35% der Zeit bei den zahlenden Elternteilen sind. Diese 35% sind ein Wert, bei dem Kinder wirklich auch zwei Elternteile haben und beide Eltern auch wirklich genug Zeit mit ihren Kindern haben.

DAZU MUSS §1684(1) DES BGB ERWEITERT WERDEN UM: "DIES IST SICHERZUSTELLEN MIT EINEM ZEITANTEIL VON MINDESTENS 35% UMGANG PRO JAHR".

Die Düsseldorfer Tabelle wird sich dem dann anpassen.

Grunnen til

Da die Düsseldorfer Tabelle heute keine Zeitverteilung kennt, an der sich Eltern orientieren und einigen können, muss dies nachgeholt werden. Ein Minimum von 35% Zeitanteil beim zahlenden Elternteil ist ein Wert, mit dem alle leben können und mit dem man den grundgesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Das BGB muss dazu den entsprechenden Rahmen schaffen, indem es diesen Standard-Zeitanteil vorgibt.

Das heutige Gezerre um die Umgangszeit würde dadurch deutlich entschärft, weil beide Eltern auf das Ziel "mindestens 35%" zusteuern.

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Ingen PRO-argument ennå.

Partner heiratet neu, genug Geld, dann wird dem anderen Elternteil das Kind entzogen, da man es sich leisten kann - das kann nicht Ziel sein. Kind ist nicht die 35% da, wie wird nachgewiesen wer schuld ist? Fingierte SMS gibt es schon jetzt. Das Problem, dass getrennte Eltern gute Zeitmodelle finden, daß der eine Elternteil dem anderen das Kind vorenthält wird sich so sicherlich nciht lösen lassen! Es muss es in Kopf und Herz verankert sein, daß ein Kind das Recht auf beide Elternteile hat.

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