Região: Strausberg
Cultura

Durch strenge Auflagen werden in Strausberg zukünftig die Bordsteine hochgeklappt. Ändern wir das!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Stadtverordnetenversammlung Strausberg
1.361 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und der Lärmbelästigung durch Tonträger-Beschluss Nr. 50/593/2008 vom 03.07.2008

Strausberg hat Potenzial! Strausberg ist die mit Abstand größte kreisangehörige Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland, eine der 15 „Großen“ im Land Brandenburg und landesplanerisch als Mittelzentrum ausgewiesen.

Angestrebtes Ziel der Stadt ist die Erlangung des Prädikats „Staatlich anerkannter Erholungsort Strausberg“. Im Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ist als Oberziel - IV. Lebendiger Erholungsort verankert. Ein daraus unter anderem bestrebtes Detailziel ist die Profilierung als Standort für Veranstaltungen, Events, Tagungen etc. von landesweiter Bedeutung.

Weiterhin ist das Oberziel - V. Soziale Stabilität und hohe Lebensqualität verankert. Detailziel hier, Schaffung bzw. Sicherung soziokultureller Angebote und Begegnungsstätten auf Stadtteilebene und für die Gesamtstadt.

Mit einer gewissen Arroganz können wir stolz auf unser Stückchen Erde sein auf dem wir leben, am See gelegen, umgeben von Wäldern und mit einer guten Anbindung nach Berlin. Dieses Potenzial wird jedoch in mancher Hinsicht nur bedingt ausgenutzt. Veranstaltungen an den Orten Freibad Strausberg oder Kulturpark Strausberg dürfen nur unter der schweren Last von Auflagen durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung ist dabei an die durch die Stadtverordnetenversammlung, seinerzeit einstimmig beschlossene oben genannte Verordnung gebunden – muss diese anwenden. Sicherlich, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollte immer an erster Stelle stehen. Wir wollen sicher keine Situation wie in Duisburg erleben!

Die örtlichen Gegebenheiten und Größen der Veranstaltungen sind hier jedoch grundlegend anders.

Die Verordnung schränkt Veranstaltungen ein, die erst am späteren Nachmittag beginnen. Bei einer beispielsweise am Vormittag bzw. um die Mittagszeit beginnenden Veranstaltung ist durchaus gewährleistet, den Höhepunkt der Veranstaltung bis 01:00 Uhr zu erzielen. Wenn jedoch eine Veranstaltung erst in den frühen Abendstunden (ca. 19.00 Uhr) beginnt, kann dies nur bedingt erzielt werden. Vor allem freitags möchte doch jeder, wenn er nach Hause kommt, sich erst einmal auf die Couch oder in den Garten legen und von der Woche abschalten. Kaum jemand fährt von seiner Arbeitsstätte direkt zu einer Veranstaltung.

Eine Genehmigung über Ausnahmen bis 02:00 Uhr schränkt die Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig schwer ein. Gesetzlich ist die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geregelt. Das Recht auf Erholung steht außer Frage jedem Bürger zu.

Es wird jedoch nach Ansicht der Bürger niemand in seinen Rechten unverhältnismäßig schwer eingeschränkt, wenn an einer geringen Anzahl an Wochenenden an den Frei- und Samstagen die Musik ein wenig länger an ist.

Die Verordnung gibt bereits einen Rahmen von 10 Tagen im Jahr vor. Das sind somit 5 Wochenenden im Jahr, an denen theoretisch Ausnahmen zugelassen werden könnten. Dieses Volumen ist mehr als ausreichend und sollte auch aus Sicht der Bürger nicht verändert werden. Bei ca. 52 bis 53 Wochenenden im Jahr sollte das keine unverhältnismäßig schwere Einschränkung darstellen, sofern die Veranstaltungen nicht an 5 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Weiterhin hat der Großteil der Arbeitnehmer im besten Fall am Sonntag frei. Eine Einschränkung der Schlafstunden zur Erholung von einen auf den anderen Arbeitstag ist somit relativ gering. Die Stadtverordnetenversammlung darf erkennen, dass durch eine Ausnahmegenehmigung bis 02:00 Uhr ein gerechter Ausgleich zwischen dem Kulturbegehren der einen Bürger und dem Ruhebedürfnis der anderen Bürger besteht.

Die Orte, an denen Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen erteilt werden können, sollten erweitert werden. Neben dem Freibad Strausberg und dem Kulturpark Strausberg sollte darüber nachgedacht werden, das Areal Flugplatz als Veranstaltungsort in die Liste der genehmigungsfähigen Orte aufzunehmen. Dabei ist natürlich nicht das Flugfeld selbst gemeint. Der Flugbetrieb ist aufrecht zu erhalten. Veranstaltungen wie die Street-Finals zeigten, dass die Möglichkeit besteht. Die weiträumige offene Landschaft um den Flugplatz ist geeignet, Veranstaltungen mit Benutzung von Beschallungsanlagen auch bis 02:00 Uhr durchführen zu können. Durch die sich am Flugplatz anschließende Feldflur verteilt die sich der durch die Beschallungsanlagen erzeugte Lärm in breiter Ausdehnung. Genaue Angaben welche Entfernungen bis zur Wohnbebauung Klosterdorf oder Hohenstein vorliegen kann in Zuge der Petition nicht gegeben werden, sollte aber in der Stadtverwaltung relativ schnell in Erfahrung zu bringen sein.

Razões

Sehr geehrte Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, wirken Sie bei der kulturellen Weiterentwicklung Strausbergs mit, indem Sie diese Verordnung ändern. Jetzigen und künftigen Generationen sollte die Möglichkeit der kulturellen, musikalischen und sozialen Entfaltung Rechnung getragen werden. Eine Änderung der Verordnung bedeutet zugleich den Synergieeffekt den Tourismus weiter zu beleben. Veranstaltungen wie das Helene-Beach-Festival in Frankfurt (Oder) zeigen, dass dies ein breites Publikum anspricht und anzieht. Beispielsweise hat das Drachenbootrennen schon jetzt überregionale Bedeutung für die Stadt Strausberg.

Die Änderung des § 1 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen: (1) Diese Verordnung regelt die Nachtruhe anlässlich von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Strausberg.

(2) Die Verordnung wird für folgende Veranstaltungsorte erlassen: Freibad Kulturpark Flugplatz Ortsteil Hohenstein

Die Veränderung des § 3 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen:

(1) Für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt und der Beginn der Nachtruhe auf 02:00 Uhr festgelegt werden.

(2) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an den Veranstaltungsorten Freibad und Kulturpark zusammen an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.

(3) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an dem Veranstaltungsort Flugplatz Strausberg an nicht mehr als 4 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.

(4) Anträge für Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 2 auf Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen zur Nachtruhe sind mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen aus der grünen Stadt am See

Weil wir Strausberger sind!

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Novidades

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Eine "Beach-Party" könnte durchaus um 15.00 Uhr als Kinderfest beginnen, ab 19.00 Uhr dann mit Musik und Tanz fortgesetzt und zwischen Mitternacht und 01.00 Uhr beendet werden. Eine Veranstaltung mit lauter Musik bis in die frühen Morgenstunden ist in einem derart dicht besiedelten Gebiet wie dem Viertel rund um den Kulturpark nicht zu akzeptieren.

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