Ebenfalls Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Änderung § 27a Absatz 1 Nr. 3 SGB V)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert:Änderung des § 27a Absatz 1 Nr. 3 SGB V, wonach die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sein müssen.

Begründung

Dieser Absatz ist nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend den Paaren gegenüber, die eine mehrjährige und auf Dauer ausgelegte Beziehung führen.Die Ehe/Trauschein ist aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung kein Indiz mehr für Stabilität und Beständigkeit. Aufgrund diverser TV-Formate ist erkennbar, dass selbst eine Ehe einem Kind nicht garantiert, in stabile und gefestigte Verhältnisse geboren zu werden, da es keine Aussage darüber trifft, wie lange ein Paar bereits in einer Gemeinschaft lebt.

Link zur Petition

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