Burgerrechten

Edathy: Forderung nach Untersuchungsausschuss zur Einstellung des Verfahrens

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
187 Ondersteunend 177 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

187 Ondersteunend 177 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir fordern eine umfassende Untersuchung des Prozesses gegen Sebastian Edathy, da der Ausgang des Verfahrens unsere Meinung nach begründet Zweifel sowohl am zuständigen Richter als auch dem zuständigen Staatsanwalt hervorruft. Einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 5000 Euro steht sowohl die schwere der Vorwürfe als auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung eklatant entgegen. Außerdem lässt das Verhalten von Sebastian Edathy auf keinerlei Reue oder Läuterung schließen. Die gesamten weiteren Begleitumstände der "Affäre Edathy" sorgen für Beklemmung und lassen nicht zuletzt auch den Verdacht aufkommen, dass es bei der Einstellung des Verfahrens nicht mit rechten Dingen zuging. Um diesen Verdacht auszuräumen oder bestätigt zu wissen ist eine eingehende Untersuchung zwingend erforderlich.

Reden

Die Einstellung des Verfahrens Edathy sorgt derzeit für blankes Entsetzen in der Bevölkerung. Viele Bürger äußern den Verdacht, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zuging. In Anbetracht der schwere der Vorwürfe, dem Ausgang des Verfahrens, der Ungereimtheiten im Vorfeld des Verfahrens und aller zum Teil dubiosen Begleitumstände verlangen die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen dieser Petition eine Untersuchung des Prozesses.

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Fragwürdig ist doch, warum ausgerechnet Richter Jürgen Seifert diesen Prozess führen durfte. Hat er doch 2008 schonmal einen solchen Deal vollzogen. Gab es nämlich Ermittlung gegen Richter im Hells-Angels-Prozess... Wurde mit Absicht dieser Richter eingesetzt ? Kann man von Strafvereitlung im Amt und Rechtsbeugung sprechen ? Oder sollte/wollte man das sogar ! Wenn ein Verfahren eingestellt wird mit der Auflage dass der Beschuldigte / Beklagte ein Geständnis ablegen und 5000€ zahlen muss, dann kann man nicht von "nichtschuldig" sprechen oder ?

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