Eherecht - Begrenzung des im GG verankerten Schutzes der Ehe auf Familien mit Kindern/Vereinfachung des Rechts der Ehescheidung für kinderlose Ehepaare

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe auf Familien mit Kindern zu begrenzen und das Recht der Ehescheidung für kinderlose Ehepaare wesentlich zu vereinfachen, insbesondere, wenn es ich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.

Begründung

Das Grundgesetz schützt in Artikel 6, Abs. 2-5 insbesondere die Familie und das Wohl von Mutter und Kind. Lediglich durch das Wort "Ehe" in Absatz 1 wird abgeleitet, die Freiheit der Bürger dahingehend einzuschränken, dass eine einmal geschlossene Ehe selbst durch Willensbekundung der Betroffenen nicht beendet werden kann. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Selbstbestimmtheit der Bürger dar.Es kann lediglich davon ausgegangen werden, dass das Grundgesetz in Artikel 6 zu Recht das Wohl von Kindern und anderen abhängigen Personen schützen will. Es ist nicht erklärbar, warum das GG, sofern nur zwei Personen von einer etwaigen Scheidung betroffen sind, diesen Eingriff in die persönlichen Freiheiten vornimmt. Sofern das GG eine etwaige zukünftige Familie mit Kindern auf diese Weise schützen will, so ist davon auszugehen, dass einmal Trennungswillige einem zukünftigen Kind eher im unwahrscheinlichsten Fall eine geborgene Kindheit in einer glücklichen, heilen Familie bieten werden können. In diesem Fall ist eine frühere Trennung sogar hilfreich, so dass beide Partner überhaupt die Chance haben, mit einem anderen Partner eine solche Familie zu begründen.In meiner Begründung gehe ich davon aus, dass zwei Personen in der Lage sind, diese Entscheidung für sich zu treffen, und das GG lediglich das Wohl etwaiger bestehender oder zukünftiger Kinder schützen will. Eine Umformulierung auf Familien mit Kindern ist entsprechend wünschenswert. Bestehen aktuell keine Kinder, so ist die aktuelle Regelung kontraproduktiv zum Willen des Grundgesetzes.GG Artikel 6, mindestens aber BGB §§ 1564-1587 sind entsprechend anzupassen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4030-042582 Eherecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird u. a. gefordert, den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe
    auf Familien mit Kindern zu begrenzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das Recht der Ehescheidung solle
    für kinderlose Ehepaare wesentlich vereinfacht werden. Dies solle insbesondere dann
    gelten, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handle. Nach der derzeitigen
    Ableitung des Wortes Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes werde die Freiheit des
    Bürgers dahingehend eingeschränkt, dass eine einmal geschlossene Ehe... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern