Regiune: Germania

Eigenleistungen - Gestaffelte Praxisgebühr für Patienten in der Notaufnahme

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
116 de susținere 116 in Germania

Petiția este respinsă.

116 de susținere 116 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das die Zuzahlung der Praxisgebühr in Notfallaufnahmen von Krankenhäusern am Schwerebild der Erkrankungen orientiert komplett erlassen wird bzw. für nicht fraglich akut bedrohliche Bagatellfällen in Stufen deutlich erhöht wird. Ziel soll die Steuerung derjenigen Patienten sein, die im Regelfall in der ambulant - niedergelassenen ärztlichen Betreuung ausreichend und kosteneffizient versorgt sind und keiner klinischen Versorgung bedürfen.

motive

Die Notfallaufnahmen deutscher Kliniken sind dazu vorgesehen medizinische Hilfe bei Notfälle zu leisten, die lebensbedrohlich oder bei ausbleibender Akuttherapie mit absehbar nachteiligen Folgen für die Patienten vergesellschaftet sind. Beispiele seien die Abklärungen / der Ausschluss"körperliche" Notfälle durch Krankheit wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis, allergische Reaktionen, Atemnot etc. oder durch Verletzungen mit Blutungen / Verbrennungen / Frakturen (Brüchen) nach Unfällen. Auch "seelische" Notfälle akute Selbstmordabsichten, akute Belastungssituation nach Gewalt / Notzuchtdelikten oder akut entglittene psychiatrische Erkrankungen (Psychosen / Neurosen...) sind Notfälle, die sicherlich in einer Klinik besser untersucht und behandelt werden können als in den eher limitierten niedergelassenen Arztpraxen. Viele Patienten suchen Notfallaufnahmen wegen Bagatellerkrankungen auf - Schnupfen, Heiserkeit, Rückenschmerzen die seit bereits vielen Monaten bestehen oder Vergleichbarem. Die Summe und Masse dieser Patienten binden durch Overcrowding in den Notfallaufnahmen Personal und Logistik, welches sich eigentlich ausschließlich den schwerer Erkrankten Patienten zuwenden sollte. Hierdurch entstehen für leicht Erkrankte ggf. Wartezeiten von vielen Stunden bis zum ersten Arztkontakt (Hierdurch Ungeduld und Wut bis hin zur Aggression und Gewalt gegenüber Klinikpersonal...) und die schwerer Erkrankten genießen nicht die volle Aufmerksamkeit der Behandelnden Ärzte / Pflegekräfte - dies kann das Outcome durch verzögertes Erkennen des Ausmaßes der gesundheitlichen Probleme / durch einen verzögerten Therapiebeginn bei schwer Erkrankten (z.B. bei Sepsis die Antibiotikagabe) empfindlich verschlechtern ohne die Bagatellfälle besser versorgt zu haben. Um Patientenströme zu steuern, sollte daher in die Praxisgebühr auf z.B. 50-100 ? für Bagatellfälle erhöht werden und die Praxisgebühr für Patienten mit korrekter Indikation auf 0? reduziert werden. Die rechtfertigende Indikation muß anhand eines klaren vorgegebenen "Kataloges" transparent nach Triage erkennbar sein, z.B. Abklärung / Ausschluss Herzinfarkt, Lungenembolie / Schlaganfall = ausreichende Rechtfertigung, Abklärung bei z.B. Ohrenschmerzen die gefahrlos auch beim Hausarzt / KV-Dienst erfolgen kann = nicht rechtfertigende Indikation. So können durch finanziellen Schmerz Patienten mit Bagatellen dazu motiviert werden den kassenärztlich vorgesehenen Weg einzuhalten und sich zunächst an Hausarzt / KV-Arzt zu wenden ohne das schwer Erkrankte / Verletzte das gerechtfertigte Aufsuchen einer Notfallaufnahme scheuen müssen. Wenn der Haus-/ KV-Arzt zum Schluss kommt, eine Krankenhauseinweisung sei erforderlich, so kann er immer noch die Patienten in eine geeignete Einrichtung überweisen - nach Überweisung sollte hier natürlich ebenfalls keine Praxisgebühr anfallen, um diejenigen Patienten nicht einer Doppelbelastung auszusetzen die eigentlich vom Procedere Alles richtig gemacht haben.

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știri

  • Pet 2-17-15-82713-033124Zuzahlungen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass die Praxisgebühr bei Notfallaufnahmen von
    Krankenhäusern – am Schwerebild der Erkrankung orientiert – komplett erlassen
    wird bzw. bei nicht akut bedrohlichen Fällen in Stufen erhöht wird.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 116 Mitzeichnungen sowie
    104 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen... mai departe

Niciun argument PRO încă.

Diese Petition ist völlig effektfrei. Jeder, der sich intensiver mit dem Thema beschäftig wird feststellen, dass Gebühren im Gesundheitsweswen keine relevante Steuerungswirkung hinsichtlich der Beseitigung von Fehlversorgung haben. Eine Gebühr ist nicht in der Lage den Patienten zu einer besseren Entscheidung zu bringen wie seine Beschwerden einzustufen sind.Ein Patient ist selbst bei einfachsten Beschwerden nicht in der Lage einzuschätzen welche Versorgung er nötig hat.

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