Terület: Németország

Eigentumsdelikte - Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung bei Strafverfahren

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
712 Támogató 712 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

712 Támogató 712 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen Strafrechtsnormen so zu ergänzen, dass die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken in allen Strafverfahren, in denen es um nicht zurückgezahlte Bankkredite geht, berücksichtigt werden muss.

Indoklás:

Die §§ 263 und 265b StGB werden bei ausgefallenen Bankkrediten von der Justiz falsch angewendet, weil es an der Erkenntnis fehlt, dass Kredite durch Giralgeld aus dem Nichts geschöpft werden. Dabei kommt es insbesondere zu einer falschen Annahme der tatsächlichen Schadenhöhe. Durch ihren hohen Kreditbedarf sind Selbständige und Unternehmer besonders betroffen und schnell einer Beweislastumkehr für Täuschung und Vorsatz ausgesetzt, wenn der Schaden aufgrund der falschen Annahme festzustehen scheint. Als Kreditbetrug wird angesehen, wenn eine Bank aufgrund einer Täuschung einem Irrtum unterliegt, den Kredit genehmigt und den Betrag auf dem Konto des Kreditnehmers gutschreibt. Wenn ein so erlangter Kredit später ausfällt, war das Vermögen der Bank aus Sicht der Justiz bereits durch die Kreditgenehmigung gefährdet. Nachdem der Justiz die Giralgeldschöpfung offensichtlich unbekannt ist, wird immer von der Annahme ausgegangen, Banken würden die Einlagen von Sparern oder Geld von anderen Banken bzw. der Zentralbank als Kredite weitergeben. Dass diese Annahme vorherrscht, geht daraus hervor, dass in keinem Urteil oder Kommentar zum Strafrecht die Giralgeldschöpfung jemals berücksichtigt worden ist.Tatsächlich schulden Banken niemals Sparern oder anderen Banken Geld, wenn ein Kredit ausfällt, weil das Geld für Kredite nur durch die Buchung einer Forderung und einer Verbindlichkeit gegen den selben Kreditnehmer entsteht. Banken gestehen damit bilanzrechtlich ein, die Forderung mit einer ebenso hohen Schuld zu begründen. Für diese Geldschöpfung ist nur 1% des Kredits bei der Zentralbank zu hinterlegen.Ohne die Berücksichtigung der Giralgeldschöpfung kann die tatsächliche Höhe des Vermögensschadens einer Bank gar nicht berechnet werden und muss viel zu hoch ausfallen. Nachdem die Schadenhöhe ein wesentliches Kriterium der Strafzumessung ist, müssen Urteile mit viel zu hohen Strafen ergehen.Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt (2 BvR 1857/10), dass Urteile den Vermögensschaden in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise begründen müssen, damit der Straftatbestand nicht unzulässig überdehnt wird. Dazu kommt es bei Kreditbetrug jedoch häufig, denn wenn der ausgefallene Kredit weder an Sparer noch an andere Banken zurückgezahlt werden muss, sondern bereits durch die Gegenbuchung der bei der Geldschöpfung gebuchten Forderung und Verbindlichkeit aufgelöst wird, gibt es bei der Giralgeldschöpfung, im Gegensatz zu der Annahme, dass das Geld noch anderen Banken oder Sparern geschuldet wird, eine das Eigenkapital mindernde Verbindlichkeit nicht. Wird Geld aus dem Nichts geschöpft, entfallen zudem die Zinsen die an Sparer oder Banken für die Geldleihe gezahlt werden müssten. Sämtliche Zinserträge aus einem Kreditverhältnis müssen von dem Abschreibungsbetrag, der bei einem Kreditausfall gebucht wird, abgezogen und strafrechtlich wie eine Tilgung betrachtet werden, um den wirklichen Vermögensschaden einer Bank ermitteln zu können.

Link a petícióhoz

Kép QR kóddal

Letéphető cédula QR kóddal

letöltés (PDF)

Ùjdonságok

  • Pet 4-17-07-4516-040813Eigentumsdelikte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen Strafrechtsnormen so zu ergänzen,
    dass die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken in allen Strafverfahren, in denen
    es um nicht zurückgezahlte Bankkredite geht, berücksichtigt werden muss.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die §§ 263
    und 265b Strafgesetzbuch (StGB) von der Justiz bei ausgefallenden Bankkrediten
    falsch angewendet werden würden. Dies sei ausschlaggebend dafür, dass die
    Schadenshöhe im Rahmen der Prüfung eines Kreditbetruges... további

Még nincs PRO érv.

Még nincs CONTRA érv.

Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most