Region: Bavaria
Animal rights

Ein Herz für JEDE Rasse. Helft mit zum Umdenken der bestehenden Bayrischen Kampfhundeverordnungung

Petitioner not public
Petition is directed to
Bayerischer Landtag / Markus Söder / Joachim Herrmann /
890 supporters 504 in Bavaria

Petition recipient did not respond.

890 supporters 504 in Bavaria

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  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted on 08 Jan 2019
  4. Dialogue
  5. Failed

Wir möchten eine genaue Definierung des sogenannten " Berechtigten Interesse" der Bayrischen "Kampfhundeverordnung" Art 37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) hier ist das Halten von 5 Hunderassen in Bayern, so gut wie nicht mehr möglich.

Wir stellen uns hier eine sehr strenge Regelung vor, die wie folgt aussehen könnte:

  • Der Hund muss aus dem Tierschutz sein.
  • Der Halter muss ein Führungszeugnis vorlegen ohne Einträge.
  • Wesenstest muss abgelegt werden.
  • Der Halter muss einen Hundeführerschein gemacht haben.
  • Gegebenenfalls Anordnung von Leinenzwang innerhalb des Stadt- bzw. Gemeindegebiets.

Sofern diese Punkte erfüllt werden ist die Stadt oder Gemeinde angehalten diesem Berechtigten Interesse auch stattzugeben.

Reason

Der damalige Ministerpräsident Max Streibl, der Bayerische Staatsminister des Innern Edmund Stoiber und der Staatssekretär des bayerischen Staatsministeriums des Innern Günther Beckstein erlassen 1992 die bayerische Kampfhundeverordnung, welche im Juli 1992 in Kraft trat. Auf Grund von Art 37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) war somit das Halten von 5 Hunderassen in Bayern, so gut wie nicht mehr möglich.

Es handelt sich dabei um die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit- bull Terrier, Tosa Inu und Bandog. Es gibt ein sogenanntes "Berechtigtes Interesse", das man benötigt, um eine Erlaubnis zum Halten für einen dieser 5 Hunderassen zu bekommen.

Dieses Berechtigte Interesse ist nicht eindeutig definiert und es wird letztendlich von der Stadt oder Gemeinde selbst entschieden, ob sie diesem stattgeben.

Das sollte eindeutig definiert werden und wenn die Punkte eingehalten werden, dann sollte ein Halter auch ein Recht haben eine Erlaubnis zu erhalten.

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News

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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