Région: Allemagne
Image de la pétition Eindämmung der Abmahnwellen - Die erste Abmahnung ohne Kostenberechnung
Économie

Eindämmung der Abmahnwellen - Die erste Abmahnung ohne Kostenberechnung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
98 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die erste Abmahnung muss für den Verursacher kostenfrei sein. Es dürfen erst dann Kosten für den Verursacher entstehen, wenn der Grund der Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben wurde..

Raison

Die Abmahnwellen in Deutschland nehmen überhand. Oft sind es kleine Detailfehler in einem Impressum oder kleine Formfehler auf einer Internetseite, die nicht absichtlich getätigt wurden. Dieses nutzen sogenannte Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisiert haben aus, um kleine und mittelständische Firmen oder Privatpersonen mit absolut überhöhten Abmahnkosten abzumahnen. Diese muss vom Gesetzgeber unterbunden werden.

Es sollte bei einer Abmahnung darum gehen, dass der Abmahngrund innerhalb einer angemessen Frist behoben wird. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Abmahnende kostenpflicht tätig werden.

Damit wird die unseriöse Abmahnung, die nur dadurch getätigt wird, um Geld zu verdienen hinfällig. Seriöse Abmahnungen, bei denen es um den Grund der Abmahnung geht, erfüllen unberührt davon ihren eigentlichen Zweck.

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