Einführung der Biotonne in Frankenthal

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die neue Biotonne wird für jeden Haushalt im Stadtgebiet zur Pflichttonne! Es geht nicht darum, die Biotonne zu bekommen oder nicht. Es geht darum, dass man uns Frankenthalern Bürgern "vorschreibt" was für ein Biotonnen Volumen man nehmen muss. Es wird mit 10 Liter / Kopf / Woche Biobfall gerechnet. Es betrifft alle Bürger aus Frankenthal, egal ob Sie Mieter in einem Block, Hochhaus oder Hauseigentümer sind. Eigenkompostierer müssen die Wahl haben eine Biotonne zu nehmen oder nicht. Die Vergünstigung der Eigenkompostierer scheint "Augenwischerei" zu sein. Dabei geht es um 7 Liter / Woche / Person. Das heißt das von 10 Liter Bioabfall 7 Liter aus Essensreste wie Knochen, Fischköpfe usw, besteht und nur 3 Liter aus verwertbarem Biomüll den man als Eigenkompost verwenden kann. Wer schmeißt so viel Essen weg. Zudem werden Kinder die ihren Zweitwohnsitz bei Ihren Eltern haben möchten mit berechnet. Diese zahlen dann z.B. an ihrem Wohnort und beim Zweitwohnsitz. Diese Kinder werden durch diese Regelung "gezwungen" sich bei ihren Eltern abzumelden. Wo bleibt da die Freiheit?

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Wir Frankenthal Bürger dürfen wählen! Wir dürfen aber nur eine größere Biotonne wählen. Eine kleinere Biotonne zu wählen oder gar abzubestellen wenn man selbst kompostiert, gesteht man uns nicht zu! Warum geht dies z.B. in anderen Städten, Landkreise usw.? Zudem gibt es in Frankenthal nur 40 Liter, 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter (und größer) Biotonnen. WARUM gibt es keine 80 Liter Biotonne in Frankenthal? Wir fordern eine drastische und bürgerfreundliche Änderung dieser Bestimmung der Stadtverwaltung Frankenthal. Punkte siehe oben und weitere auf Anfrage.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Stadtverwaltung Frankenthal.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, wohl die Satzung / Bestimmung der Stadtverwaltung Frankenthal zum Thema Biotonnenvolumen, Eigenkompostierer usw.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Siehe oben. Unterlagen haben wir nicht. Nur Flugblätter welche wir verteilen usw.. Einsicht in den Analysenbericht usw. haben wir nicht erhalten wegen Datenschutz. Wir fragen uns was für Daten da geschützt werden müssen? Wurden Adressen von Haushalten aufgelistet die kontrolliert wurden?

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zprávy

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen die Einführung der Biotonne in
    Frankenthal (Pfalz) auch für Eigenkompostierer und in diesem Zusammenhang gegen
    das vorzuhaltendes Mindestvolumen der Bioabfallbehälter.

    Die Ermittlungen hatten ergeben, dass nach Auskunft des Eigen- und
    Wirtschaftsbetriebes Frankenthal in der Stadt Frankenthal eine flächendeckende
    Getrennterfassung von Bioabfall mittels Biotonnen eingeführt wurde, um somit den
    gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht
    spätestens zum 01.01.2015 eine getrennte Erfassung von Bioabfällen vor.

    Nach den vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb getroffenen Feststellungen wurden zur
    Entwicklung eines Abfallwirtschaftskonzepts verschiedene Vorbereitungsmaßnahmen
    durchgeführt... více

rozprava

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Zatím žádný argument CONTRA.

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