Švietimas

Einführung der verbindlichen neunjährigen Schulzeit (G9) an Gymnasien des Landes Brandenburg

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Landtag Brandenburg - Petitionsausschuss -
60 28 in Brandenburgas

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Ziel der Petition soll die Änderung des § 24 des Brandenburgischen Schulgesetzes sein. Beabsichtigt ist die Einführung eines 13. Schuljahres an Gymnasien des Landes Brandenburg zum Erwerb des Abiturs. Derzeit ist für Schüler der Erwerb des Abiturs mit Abschluss des 12. Schuljahres verpflichtend.

Priežastis

Die Einführung eines 13. Schuljahres führt zur gründlicheren Vorbereitung des, für den Erwerb des Abiturs erforderlichen, Unterrichtsstoffes bei notwenigem gleichbleibendem Umfang des Schulstoffes. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Komprimierung des Unterrichtsstoffes der Gymnasien zu erhöhtem Druck und gegebenenfalls zur Verschlechterung der schulischen Leistungen führen. Insgesamt ist zu wenig Zeit zum gründlichen Erwerb des Schulwissens, was sich in der Folge auch negativ auf die Grundlagen für den Beginn eines erfolgreichen Studiums oder einer Ausbildung auswirkt.

Weiterhin ist der Erwerb des Abiturs mit in der Regel 17 Jahren zu früh, um wichtige Berufsentscheidungen zu treffen. Außerdem steht nicht selten aus rechtlichen Gründen (Jugendschutz) ein Abitur in jugendlichem Alter dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages im Weg.

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diskusijos

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Es gibt keine Pflicht in Brandenburg in 12 Jahren Abitur zum machen: "An Gesamtschulen und an den beruflichen Gymnasien der Oberstufenzentren umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13"

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