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Einführung der Viertelparität in Hochschulgremien von Sachsen-Anhalt

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Wissenschaftsausschuss des Landes
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  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Im September 2019 wurde durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt ein neuer Entwurf des Landeshochschulgesetzes vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich zahlreiche Neuregelungen dieses und vorhergehender Entwürfe, welche Sachsen-Anhalt als Studien- und Wirtschaftsstandort stärken werden. Im Gegensatz zu vorhergehenden Entwürfen (u. a. Fassung vom 26.02.2019) wurde aber im jetzigen Entwurf die Viertelparität, das heißt, die proportionale Besetzung von Gremien aus den vier Mitgliedergruppen ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (im Verhältnis 3:3:3:3) (mit Ausnahme von Fragen, die unmittelbar Lehre und Forschung betreffen), wieder gestrichen. Der aktuelle Entwurf sieht nun ein Verhältnis der Mitgliedergruppen von 7:2:2:1 vor, und bleibt damit hinter dem bisherigen Gesetz und den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Möglichkeiten zurück.

Uzasadnienie

Wir lehnen diese Änderung ab, da hierdurch eine wichtige Chance zur demokratischeren und damit zukunftsorientierten Gestaltung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt verschenkt wird. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Hochschulen gesamtgesellschaftlichen Interessen dann am besten nachkommen können, wenn Entscheidungen von Gremien auf einer möglichst repräsentativen Basis getroffen werden, an der auch alle von diesen Entscheidungen Betroffenen gleichermaßen partizipieren.

Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt stehen aktuell vor zahlreichen Aufgaben, die sich wesentlich auf die Entwicklung unseres Bundeslandes auswirken können. Diese umfassen zum Beispiel:

  • die Attraktivität der Hochschulen in Sachsen-Anhalts für Studierende aus anderenBundesländern, welche aktuell durch bundesweite Entwicklungen rückläufig ist,

  • die bessere Orientierung des Lehrangebots an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen, welche sich als Problem zum Beispiel in Fachkräfte- und Lehrermangel ausdrücken,

  • die Schaffung von Perspektiven für Absolventen für eine berufliche Zukunft in Sachsen-Anhalt durch Ausgründungen, wirtschaftliche Kooperationen und praxisnahe Ausbildungsanteile,

  • die Umsetzung der Gleichstellung, wobei Frauen in unterrepräsentierten Mitgliedergruppen stärker vertreten sind,

  • die zunehmende Internationalisierung durch ausländische Studierende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und ProfessorInnen, wobei auch hier die unterrepräsentierten Mitgliedergruppen einen größeren Anteil aufweisen,

  • hohe Studienabbrecherzahlen, die unter anderem aus problematischen Lebensverhältnissen (geringe Einkommen, Nebentätigkeiten, etc. ) resultieren,

  • geringe Attraktivität von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (geringe Einkommen, Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigungsverhältnisse, etc.),

  • Probleme bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften im Hochschulbereich,

  • die Qualitätssicherung durch die neu eingeführte Systemakkreditierung an unseren Hochschulen, welche wesentlich auf der Mitarbeit aller Mitgliedergruppen basiert,

  • die Entwicklung von Konzepten zur Nachhaltigkeit, bei deren Einbringung in die Gesellschaft Hochschulen eine führende Rolle übernehmen sollten.

Entscheidungen zu diesen und anderen wichtigen Fragen sollten nicht ohne eine adäquate Beteiligung derjenigen getroffen werden, die von den Konsequenzen am ehesten unmittelbar betroffen sind.

Aus diesen Gründen fordern wir, dass der aktuelle Gesetzentwurf bezüglich der Besetzung von Gremien wieder um die ursprünglich vorgesehene Viertelparität ergänzt wird, um Sachsen-Anhalt als Standort von Lehre und Forschung weiter zu stärken.

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