Regiune: Germania

Einführung einer Regelung im EStG zur Bildung freier Gewinnrücklagen durch KMU

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 de susținere 7 in Germania

Petiția a fost inchisa

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Petiția a fost inchisa

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, eine Regelung im Einkommensteuergesetz einzuführen, nach der Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch eine freie Rücklage Gewinne ab 2019 in Folgejahre verlagern können (ähnlich §7g EStG).

motive

Eine auf die Coronakrise angepasste Regelung soll ermöglichen, dass aus den steuerpflichtigen Gewinnen von Landwirten, Gewerbetreibenden und Freiberuflern bereits im Steuerjahr/Wirtschaftjahr 2019 freie Gewinnrücklagen gebildet werden können.Diese Rücklage mindert das steuerliche Einkommen ab 2019 und könnte z, B. in den kommenden 5 Steuerjahren Wirtschaftsjahren weiter gebildet und wieder aufgelöst und versteuert werden. Sie soll nicht an Investitionen gebunden sein, sondern der Verlagerung von Gewinnen dienen.Eine solche Regelung gab es bereits in Vorjahren im § 7g EStG.Durch die Steuerminderung entsteht kurzfristig ein Liquiditätsvorteil in den Unternehmen, ggf. kann ein Progressionseffekt genutzt werden. Anhand der Steuererklärung ist die Handhabung für staatliche Lenkungszwecke nachvollziehbar und kontrollierbar.Die Höhe der Rücklage kann speziell für KUM-Unternehmen auf einen Anteil am Gewinn (z. B. 50 %) und einen Höchstbetrag (z. B. 200 €) beschränkt werden.Sofern Steuerbescheide 2019 bereits ergangen sind, sollen die Änderungen auch rückwirkend beantragt werden können. Hierfür bedarf es einer eigenständigen Korrekturvorschrift.Je nach Ausgestaltung der Vorschrift sollte die Regelung auch in der Gewerbesteuer gelten. Die Regelung sollte auch für Kapitalgesellschaften gelten.HintergrundDie Coronakrise belastet schon jetzt KUM-Unternehmen mit mehr als 10 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern über Gebühr. Allein mit der Kurzarbeit kann eine Minderung der Verluste bzw. der Gewinneinbrüche durch Reduzierung der Arbeitskosten erreicht werden. Zuschüsse werden bisher nicht in Aussicht gestellt. Begünstigte Darlehen für jetzt entstehende Verlust (keine Investitionen) verlagern die auflaufende Problematik in eine ungewisse Zukunft, belasten das Eigenkapital und verschlechtern die Bonität für die Zeit nach der Krise

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