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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Gerechte Stromverrechnung für Betreiber von Balkonkraftwerken bis 800 W – Einführung eines echten Net-Metering-Systems in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages,
ich, Michael Köhn aus Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt), reiche hiermit eine Petition ein, um auf eine strukturelle Ungerechtigkeit im deutschen Energierecht hinzuweisen, die insbesondere Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerken) betrifft.
Derzeit ist es nach geltendem Recht (EEG 2023, Messstellenbetriebsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz) nicht zulässig, den eingespeisten und bezogenen Strom gegeneinander zu verrechnen.
Selbst bei steckerfertigen PV-Anlagen bis 800 W, die im selben Haushalt betrieben werden, werden Einspeisung und Verbrauch strikt getrennt gemessen.
Das führt dazu, dass:
- selbst erzeugter Strom, der ins Netz fließt, nicht gegen den eigenen Stromverbrauch angerechnet werden darf,
- Betreiber kleiner PV-Anlagen Strom billig abgeben, aber teuer zurückkaufen müssen,
- der Eigenverbrauchsanteil künstlich klein gerechnet und wirtschaftlich entwertet wird,
- und die Förderung dezentraler, bürgernaher Energieerzeugung konterkariert wird.
Diese Regelung widerspricht aus meiner Sicht:
- dem Ziel des § 1 EEG 2023, wonach Eigenverbrauch gefördert werden soll,
- dem Prinzip der Gleichbehandlung nach § 17 EnWG,
- und der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001, Art. 21, die ein Recht auf fairen Eigenverbrauch fordert.
Forderung
Ich fordere den Deutschen Bundestag auf,
- die gesetzlichen Grundlagen (§ 9 MsbG, § 3 Nr. 19 EEG 2023) so anzupassen, dass eine saldierende Verrechnung (Net Metering) für Anlagen bis mindestens 2 kW Wechselrichterleistung möglich ist;
- Netzbetreiber zu verpflichten, zeitweise oder viertelstundenscharfe Saldierung technisch umzusetzen;
- sicherzustellen, dass Bürger und Kleinerzeuger fair behandelt werden und die selbst erzeugte Energie voll zur Deckung ihres Eigenbedarfs angerechnet wird.
Begründung
- Das derzeitige Messsystem berücksichtigt nicht den tatsächlichen physikalischen Energiefluss.
- Strom, der im selben Haus produziert und kurz darauf verbraucht wird, wird dennoch als Einspeisung gewertet.
- Die daraus resultierende wirtschaftliche Benachteiligung steht im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung (Dezentralisierung, Beteiligung der Bürger, Entlastung der Netze).
- Länder wie Österreich, Niederlande, Dänemark oder Schweden zeigen, dass Net Metering technisch und regulatorisch problemlos umsetzbar ist.
Diese Petition zielt darauf ab, eine gerechte und zukunftsfähige Regelung zu schaffen, die Bürgerenergie stärkt und unnötige Bürokratie abbaut.
Petent
Michael Köhn
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Պատճառ
Obwohl der von mir erzeugte Strom in meinem Hausnetz physikalisch direkt verbraucht wird, wird bei der Abrechnung zwischen „Einspeisung“ und „Bezug“ streng getrennt.
Es erfolgt keine saldierende Verrechnung, selbst wenn die Einspeisung zeitlich nur um Sekunden vom Verbrauch abweicht.
Das führt dazu, dass Kleinerzeuger:
- ihren selbst erzeugten Strom nicht gegen den eigenen Verbrauch aufrechnen dürfen,
- faktisch Strom billig „verschenken“ und gleichzeitig teuer einkaufen müssen,
- trotz Eigenproduktion keinen bilanziellen Vorteil haben.
Ich empfinde dies als sachlich und wirtschaftlich ungerecht, insbesondere angesichts der erklärten politischen Zielsetzung, Eigenverbrauch und Prosumer-Modelle zu fördern (§ 1 EEG 2023).
Ich unterstütze das, weil es eine sinnvolle Sache ist und wir auch etwas erreichen wollen. Ich hoffe, Ihr schafft das und könnt uns auch Helfen, die Delta Waldeck Frankenberg GmbH zu erhalten. Hoffe auch auf Eure Unterschriften. Ich verbreite auch gerne Eure Petition. Originalnachricht ausblenden Hier der Link:
openpetition.de/!hqbgx
Vielen Dank